Tach zusammen,
ich muß mich jetzt mal outen, weil ich gerade hin- und herschwanke und so wie es aussieht gegen das Gesetz verstoßen habe. Den Hecht, den Ihr im nebenstehenden Bild seht, habe ich dieses Jahr am Erne gefangen. Beim Versuch den Haken zu lösen, stellte sich heraus, daß er den Haken so tief geschluckt hat, daß ein Zurücksetzten zum sicheren Verenden des Tieres geführt hätte. Ich wußte nichts von dem neuen Gesetz (aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), so haben wir das Tier in zwei Tagen verspeißt. Mir will nicht in den Kopf gehen, daß ich den Hecht, wissentlich der Tatsache des kurzfristigen Verendens, wieder ins Wasser werfen muß, um in dann einige Stunden später bäuchlings an der Wasseroberfläche schwimmen zu sehen. Jedoch glaube ich, daß selbst die Aussage von mir, daß ich einen Fischereischein besitze und beurteilen kann, ob ein Fisch verenden wird oder nicht, mich nicht retten wird.
Was denkt Ihr darüber ?
Mit einem ganz schlechten Gewissen auf Antworten wartend
Dirk