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Autor Thema: Fischereigesetze  (Gelesen 23862 mal)

Offline Rüdiger Steinacher

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Fischereigesetze
« am: 05.10.2006, 11:10 »
 :DLiebe Bootsgemeinde,
ich freue mich sehr über das neue Forum und habe gleich eine Frage: Welche Erfahrungen haben Sie mit dem "Share Certificate" gemacht. Von unserem lieben Sven wurde ich in einem anderen Forum über die verschärften Fischereigesetze informiert. Gruß RJS

Offline Garfield

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #1 am: 05.10.2006, 11:39 »
Hallo,

mit den Share Certificates habe ich folgende Erfahrung gemacht:

2000: keine Ahnung gehabt, dass man sowas braucht, auch wurden
         wir von niemandem darauf aufmerksam gemacht.

2001: dasselbe wie in 2000

2002: dasselbe wie zuvor

2003: dasselbe wie zuvor

2004: Über ESL gebucht, wurden auf das Share Certificate in
         Kenntnis gesetzt, wurde aber nur einmal (€ 7,00) in Rechnung
         gestellt, obwohl 5 Personen an Bord waren und ich ausdrücklich
         nochmals in der Marina in CoS nachgefragt hatte

2005: bei Waveline über Stevie gebucht, weiß jetzt nur nicht, ob die
         Share Certificates im Reisepreis enthalten waren oder nicht.

LG
Marc
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Offline FrankH

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #2 am: 06.10.2006, 07:20 »
moin, moin,

also ich habe die erfahrung gemacht, das man das SC seperat erwerben muss. ist aber bei jedem Bootsverleiher möglich. Ich habe es bei Silver Line und bei Waveline bekommen. Uns reichte eins, da wir eh nur "irlandangler" sind.
kontroliert hat uns keiner und fische gab auch ohne Ende an der Angel  ;) ;D

grüße

frank
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Offline Stevie

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #3 am: 06.10.2006, 08:57 »
Die Share Certificates müssen tatsächlich vor Ort erworben werden. Als kostenlose Zugabe wären sie dann bei dem geringen Preis doch etwas dünn  :D. Bei allen Vermietern hängen die entsprechenden Hinweise am Empfang aus. Wenn die Kunden als Angler erkennbar sind, weisen die meisten auch extra darauf hin.

Gruß Stevie

Offline Olli

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #4 am: 10.10.2006, 16:13 »
Wir wurden bei Waveline immer bei der Bootsübernahme darauf hingewießen das seit 2004 jeder der Angeln möchte einen Erlaubnisschein benötigt und konnten die Scheine auch gleich im Office erwerben.Bis zum Jahre 2003 brauchte man nur unterhalb von Banagher einen Erlaubnisschein.

L.G.
OLLI

Offline Rüdiger Steinacher

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #5 am: 11.10.2006, 11:41 »
 :D Liebe Bootsgemeinde, lieber Olli
das "Share Certificate" wurde und wird flußaufwärts von Banagher zwingend und flußabwärts freiwillig verlangt. Ich empfehle es aber immer grundsätzlich zu erwerben. Besonders die neuen Gesetze zum Hecht- und Coarse Fish (Weißfisch)  fischen sind zu beachten. Bitte nicht vergessen, Fischer sind auch Umweltschützer. Gruß RJS

Offline Tina

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #6 am: 11.10.2006, 21:09 »
Hallo Angler,

unabhängig von der Frage des share certificate möchte ich auf ein paar Neuerungen hinweisen-

Marine Minister John Browne hat am 20. Juli 2006 für die Republik Irland neue Angling Bye Laws unterzeichnet, die seit Mitte des Jahres gültig sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt Folgendes:

-    Pro Tag und Angler darf nur ein Hecht unter 50 cm (Länge von Nasenspitze zu Schwanzgabelung) entnommen werden.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 0,75 kg Hechtfleisch (Filets, Steaks, Koteletts, Seitenteile oder in jeglicher anderer Form) in seinem Besitz haben.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 4 Friedfische pro Tag entnehmen, absolutes Fangverbot für Fische über 25 cm.

-    ein Angler darf nur 12 tote Köderfische dabei haben, davon dürfen von ihm nur vier selbst gefangen sein. Für die restlichen 8 ist eine Quittung vom Angelgeschäft notwendig.

Quelle:
http://www.shannon-fishery-board.ie/aboutus/legislation.htm

Sollte ich etwas nicht richtig übersetzt haben, bitte ich um einen Hinweis.

Viel hat sich nicht geändert oder? Erstaunlich sind die Bestimmungen hinsichtlich der Friedfische im Vergleich zu Deutschland. Hier ist es nämlich genau umgkehrt: Kleine drinlassen und über Mindestmaß darf entnommen werden.

Gruß Tina
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Offline willupp

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #7 am: 12.10.2006, 13:12 »
Hallo,

ich habe mal die deutsche Version der - auf der von Tina beschriebenen Website - abgelegten Bestimmungen downloaded und hier angehängt.

Gruß

Wilhelm
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Offline Rüdiger Steinacher

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #8 am: 13.10.2006, 09:49 »
Hallo Angler,

unabhängig von der Frage des share certificate möchte ich auf ein paar Neuerungen hinweisen-

Marine Minister John Browne hat am 20. Juli 2006 für die Republik Irland neue Angling Bye Laws unterzeichnet, die seit Mitte des Jahres gültig sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt Folgendes:

-    Pro Tag und Angler darf nur ein Hecht unter 50 cm (Länge von Nasenspitze zu Schwanzgabelung) entnommen werden.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 0,75 kg Hechtfleisch (Filets, Steaks, Koteletts, Seitenteile oder in jeglicher anderer Form) in seinem Besitz haben.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 4 Friedfische pro Tag entnehmen, absolutes Fangverbot für Fische über 25 cm.

-    ein Angler darf nur 12 tote Köderfische dabei haben, davon dürfen von ihm nur vier selbst gefangen sein. Für die restlichen 8 ist eine Quittung vom Angelgeschäft notwendig.

Quelle:
http://www.shannon-fishery-board.ie/aboutus/legislation.htm

Sollte ich etwas nicht richtig übersetzt haben, bitte ich um einen Hinweis.

Viel hat sich nicht geändert oder? Erstaunlich sind die Bestimmungen hinsichtlich der Friedfische im Vergleich zu Deutschland. Hier ist es nämlich genau umgkehrt: Kleine drinlassen und über Mindestmaß darf entnommen werden.

Gruß Tina



Liebe Tina,
darf ich ergänzen? Niemand darf im Besitz von mehr als einem Hecht unter 50 cm oder 0,75 kg Hechtteilen sein. Gruß RJS

Offline Bernd Groten

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #9 am: 14.10.2006, 12:28 »
Hallo Zusammen.

ich möchte noch ergänzen das es seit dem letzten Jahr auch Begrenzungen für den Hechtfang am Erne in Nord-Irland gelten:

-Hechte über 4 Kg sind tod oder legendig zurück zusetzten
-pro Tag drüfen nur 2 Hechte entnommen werden

Dieser Hinweis steht seit letzten Jahr am Erne in Enniskillen.

Gruß

Bernd


Offline Moelller

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #10 am: 15.10.2006, 18:11 »
Hallo Bernd,

bist Du sicher, daß auch tote oder nicht mehr lebensfähige Hechte zurückgesetzt werden müssen ?

Wo ist da der Sinn ? Achso ist ja ein Gesetz, da erübrigt sich die Frage nach dem Sinn  ::)

Gruß
Dirk

Offline Holger

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #11 am: 15.10.2006, 19:11 »
Hallo Dirk,

auch tote wieder rein, damit man dem Kontrolleuer nicht sagen kann, "Eigentlich wollte ich den großen Hecht ja wieder zurück setzten, aber leider war er tot" und in Wirklichkeit hat man dem Fisch selbst getötet. So wird sichergestellt, dass man die Regelung nicht durch lügen umgehen kann.

Gruß

Holger
"Keinem vernünftigen Menschen wird es einfallen, Tintenflecken mit Tinte, Ölflecken mit Öl wegwaschen zu wollen. Nur Blut soll immer wieder mit Blut abgewaschen werden." - Bertha von Suttner

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Offline UweM

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #12 am: 16.10.2006, 09:47 »
Hallo Zusammen

über den Sinn von Fischereigesetzen kann man immer diskutieren ;), in Bezug auf die Hechtfischerei in Irland machen die Regelungen aber sicher Sinn.

Die meisten Irlandfahrer fliegen ja auch in erster Linie wegen der Landschaft und des Bootfahrens an sich auf die Insel und angeln eher zum Spaß ein bischen nebenbei. Die haben, wie auch ich, sicher kein Problem mit den Regularien. Wenn ich in zwei Wochen 2-3 mal ein frisches Hechtfilet auf dem Teller habe ist das schön, wenns nicht klappt-wie dieses Jahr- ist es auch gut und es gibt eben Steaks ;D.

Aber solche Gesetze machen natürlich nur Sinn wenn sie auch kontrolliert werden.
Ist von Euch schon mal jemand kontrolliert worden in den letzten Jahren???

Dazu eine kurze Geschichte: Ich habe dieses Jahr im Mai im nördlichen Erne ein "Männerboot" mit 6 Anglern getroffen. Die haben mir, während sie ganz stolz einen wirklich imposanten 1,20m-Hecht in die Kombüse gebracht haben, erzählt, daß sie jedes Jahr 3x nach Irland fahren und sich in  dieser Zeit nur von Fisch ernähren.

Nun zeugt das ja von einer gesunden Ernährungsweise, aber mir haben sich doch 2 Fragen gestellt:

1. Wieviel Hechte müssen die fangen um 6 Personen 3 Wochen lang davon satt zu kriegen???
2. Warum wurden die in der Vergangenheit noch nie kontrolliert???

 Beste Grüße
Uwe


Offline Garfield

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #13 am: 16.10.2006, 10:00 »
Hallo Uwe,

ich bin zwar auch leidenschaftlicher Angler, aber für 5 Mann reicht ein 60-70 cm Hecht pro Tag. Warum die die schönen Ladys mit 1,20 Meter abschlachten, bleibt mir ein Rätsel und wird von mir und meiner Crew aufs Äußerte verachtet. :o

Kontrolliert wurden wir in 6 Bootsurlauben noch "NIE". Davon abgesehen hätten wir auch nie ein Problem gehabt (doch, denn wir hatten bis auf zweimal nie eine Lizenz, weil wir nicht wussten, dass wir solch eine brauchen). Wir hatten aber nie zuviel Fisch an Bord, manchmal auch gar nichts, da unsere Gelüste auf Steak eingestellt waren. Abwechslung muss doch auch sein.

Petri Heil
Marc
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Offline Moelller

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Re: Fischereigesetze
« Antwort #14 am: 16.10.2006, 10:35 »
Tach zusammen,

ich muß mich jetzt mal outen, weil ich gerade hin- und herschwanke und so wie es aussieht gegen das Gesetz verstoßen habe. Den Hecht, den Ihr im nebenstehenden Bild seht, habe ich dieses Jahr am Erne gefangen. Beim Versuch den Haken zu lösen, stellte sich heraus, daß er den Haken so tief geschluckt hat, daß ein Zurücksetzten zum sicheren Verenden des Tieres geführt hätte. Ich wußte nichts von dem neuen Gesetz (aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), so haben wir das Tier in zwei Tagen verspeißt. Mir will nicht in den Kopf gehen, daß ich den Hecht, wissentlich der Tatsache des kurzfristigen Verendens, wieder ins Wasser werfen muß, um in dann einige Stunden später bäuchlings an der Wasseroberfläche schwimmen zu sehen. Jedoch glaube ich, daß selbst die Aussage von mir, daß ich einen Fischereischein besitze und beurteilen kann, ob ein Fisch verenden wird oder nicht, mich nicht retten wird.

Was denkt Ihr darüber ?

Mit einem ganz schlechten Gewissen auf Antworten wartend

Dirk