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Autor Thema: Spezielle Marine Notice 2008  (Gelesen 3277 mal)

Offline Inga

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Spezielle Marine Notice 2008
« am: 02.01.2008, 22:15 »
SPEZIELLE MARINE NOTICE 2008

Registrierung der Boote
Alle Boote, die sowohl die Schifffahrtswege des Shannon also auch die des Erne befahren, müssen registriert sein. Nur offene, ohne Verdeck versehene Boote mit bis zu 15 PS auf den Schifffahrtswegen des Shannon und mit zu 10 PS auf den Schifffahrtswegen des Erne sind von der Regelung ausgenommen.

Kanal Zulassungen
Alle Boote, die den Grand Canal, den Royal Canal und den Barrow Schifffahrtsweg befahren, müssen eine aktuell gültige Zulassung haben, die vor dem Befahren bzw. dem Anlegen gezeigt werden muss.

Veranstaltungen an/auf den Wasserwegen
Alle Veranstaltungen, die an/auf den Wasserwegen stattfinden sollen, müssen vorher von Waterways Ireland genehmigt werden. Antragsformulare für diese Veranstaltungen und das zugehörige Abfindungsformular sind in den Büros der Aufsichtsbehörde erhältlich.

Liegeplätze in öffentlichen Häfen
Sowohl auf den Schifffahrtswegen des Shannon als auch auf dem Shannon-Erne-Waterway ist das dauerhafte Anlegen mit dem Boot in einem öffentlichen Hafen an fünf aufeinander folgenden Tagen beziehungsweise an insgesamt sieben Tagen eines Monats während der Periode vom 01. April bis zum 31. Oktober gestattet.

Auf den Erne Schifffahrtswegen dürfen Boote nicht länger als 48 Stunden ohne eine vierstündige Unterbrechung in öffentlichen Häfen liegenbleiben.

Pump Out Liegeplätze
Bootsführer sollten beachten, dass das dauerhafte Anlegen an Pump Out Stationen nicht gestattet ist.

Liegeplätze für Passagierschiffe
Bootsführer sollten beachten, dass das Anlegen an Liegeplätzen für Passagierschiffe nicht gestattet ist, wenn die Ankunft des Passagierschiffes bevorsteht. Passagierschiffe, die regelmäßig auf den Schifffahrtswegen verkehren, benutzen diese Liegeplätze gewöhnlich nur während des Ein- und des Ausschiffens der Passagiere und sie legen nur selten für längere Zeitspannen beziehungsweise über Nacht an den Liegeplätzen an.

Die „Wash“ (Heckwelle)
Die „Wash“ (Heckwelle), das ist die Welle, die bei dem Befahren der Wasserwege von den Booten verursacht wird, kann mitunter aufgrund der Form des Bootsrumpfes und der Stärke des Bootsmotors sehr groß, kräftig und zerstörerisch sein. Diese „Wash“ (Heckwelle) kann für andere Benutzer des Schifffahrtswege schädlich sein, wenn diese auf ihre Fahrzeuge trifft oder wenn diese die Uferbefestigung oder das Flussufer überschwemmt. Die Bootsführer werden ersucht, öfters einmal zum Heck zu sehen, um die Auswirkungen ihrer Heckwelle beim Passieren von festgemachten Booten, bei der Einfahrt in Häfen, bei der Annährung an Jettys, bei Anglern und beim Auftreffen der Heckwelle auf das Flussufer zu überprüfen

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Schiffe beziehungsweise Boote dürfen auf den Schifffahrtswegen des Shannon nicht schneller als 5 km/h pro Stunde schnell sein, wenn sie sich innerhalb von 200 Metern von einer Brücke, einem Kai, einem Jetty oder einem Anlegeplatz entfernt befinden, wenn sie sich innerhalb eines Hafens oder eines Kanals befinden und wenn sie innerhalb von 100 Metern ein festgemachtes Schiff oder Boot passieren.

Bootsführer, die mit ihren Schiffen oder Booten den Shannon-Erne-Waterway befahren, sollten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h, die entlang des Shannon-Erne-Waterway gilt, beachten. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist notwendig, um Schäden an den Ufern, die durch unverhältnismäßige Heckwellen von Booten verursacht werden, zu verhindern.

Bootsführer und Benutzer des Erne Systems sollten die gesetzlich vorgesehenen 5 Seemeilen pro Stunde / 6 Meilen pro Stunde / 10 Kilometer pro Stunde in den Tempolimitbereichen beachten.

Bootsführer und Benutzer des Grand Canals und des Royal Canals sollten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h beachten.

Bootsführer und Benutzer des Barrow Schifffahrtsweges sollten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 11 km/h beachten.

Uferauswaschungen
Engstellen der gesamten Schifffahrtswege neigen vor allem zu Uferauswaschungen, die einige Boote oder Schiffe durch große Heckwellen verursachen. Bootsführer werden gebeten, umsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit so zu verringern, dass die Steuerung des Bootes noch möglich ist, wenn sie beobachten, dass die Heckwelle, die von ihrem Boot verursacht wird, die Flussufer überflutet.  

Ungewöhnlichen Aktivitäten auf dem Wasser
Mit ungewöhnlichen Fahrzeugen auf dem Wasser, zum Beispiel Luftkissenfahrzeugen oder Amphibienfahrzeugen oder Wasserflugzeugen, kann man von Zeit zu Zeit in Berührung kommen. Die Führer solcher Fahrzeuge werden daran erinnert, dass bei der Begegnung mit konventionellen Wasserfahrzeugen die normale „Rule of the Road“ (Straßenverkehrsordnung) gilt und dass im Interesse der Sicherheit ein zusätzlicher Raum zum Manövrieren eingeräumt werden sollte.

Segeln
Die Bootsführer werden vom späten Juni bis zum August eine große Anzahl von Segeljollen in der nahen Umgebung des Lough Derg, des Lough Ree und des Lower Lough Erne antreffen. Die Bootsführer sollten diese Flotte mit langsamer Geschwindigkeit und mit nötiger Vorsicht und unter Beachtung der Schifffahrtsregeln passieren, da viele von den Teilnehmern junge Segler im Training sind.

Ruderboote und Kanus
Bootsführer sollten in der nahen Umgebung von Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen und Limerick zu jeder Zeit damit rechnen, Kanus und Ruderboote entweder im Training oder in einem Wettkampf anzutreffen. Die Bootsführer werden daran erinnert, dass sie beim Passieren dieser Fahrzeuge die Geschwindigkeit zu verringern und ihre Heckwelle auf das Minimum zu begrenzen haben, da diese Fahrzeuge leicht umkippen und zum Sinken gebracht werden können.

Schnelle Rennboote und persönliche Wasserfahrzeuge (Jet-Skis)
Die Führer von schnellen Rennbooten (schneller als 17 Seemeilen pro Stunde) und persönlichen Wasserfahrzeugen (zum Beispiel Jet-Skis) werden an die Gefahren erinnert, die aufgrund von hohen Geschwindigkeiten auf dem Wasser und besonders in dem engen Raum einer Bucht und in den Engstellen der Schifffahrtswege entstehen können. Die Führer dieser Wasserfahrzeuge sollten angemessene Ausschau halten, einen frühen Kurswechsel vornehmen und oder die Geschwindigkeit reduzieren, um einen Konflikt mit einem langsameren Boot, welches den Schifffahrtsweg benutzt, zu verhindern.

Altersbeschränkung
In der Republik Irland muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um mit einem „PWC“ (Personal Watercraft - persönliche Wasserfahrzeuge) wie zum Beispiel Jet-Skis fahren zu dürfen und man muss mindestens 12 Jahre alt sein, um ein Boot mit einem Motor von höchstens 5 PS fahren zu dürfen.

Schwimmverbot
Das Schwimmen in der Fahrrinne, besonders bei Brücken, ist gefährlich und es ist aufgrund des Risikos, von einem Boot überfahren zu werden, verboten.

Schleppen von Wasserskis, Wakeboards und Doughnuts etc
Bootsführer, die mit irgendeiner dieser Aktivitäten beschäftigt sind, werden an die begrenzte Manövrierbarkeit ihrer Boote aufgrund des Schleppseils und an die zusätzliche Verantwortung, die sie für die Person beziehungsweise die Personen am Schleppseil innehaben, erinnert. Diese Aktivitäten sollten in Gebieten durchgeführt werden, welche frei von dem Verkehr sind, der den Aktivitäten entgegensteht. Zusätzlich sollte zu jeder Zeit das Schleppseil im Auge behalten werden.

Rettungswesten und „PFD’s“ (Personal Flotation Devices – Schwimmhilfen)
In der Republik Irland müssen alle Personen an Bord jedes Bootes von weniger als 7 Metern (23 Fuß) eine Rettungsweste beziehungsweise eine „PFD“ (Personal Flotation Device – Schwimmhilfe) tragen, solange sich die Personen an Bord eines offenen Bootes oder an Deck eines mit einem Verdeck versehenen Bootes befinden, welches nicht am Ufer festgemacht haben. Diese Auflage gilt auch für „PWC“ (Personal Watercraft - persönliche Wasserfahrzeuge) und jedes Fahrzeug oder Objekt, welches an einem Schleppseil hängt, wie zum Beispiel Wasserski, Wakeboard, Doughnut, Banana etc.

Gefahrenzonen
Die Aufmerksamkeit der Bootsführer sollte auf „the Army Firing Range“ (den Schießplatz der Armee) liegen, der sich in der nahen Umgebung der Tonnen Nummer 2 und 3 im Lough Ree der Shannon Schifffahrtswege befindet.

Shannon Schifffahrtswege, Gebühren der Drehbrücke von Portumna
Die Bootsführer sollten bei dem Passieren der Drehbrücke von Portumna keinen Versuch unternehmen, die Gebühr zu bezahlen. Die Zahlung der Gebühr erfolgt erst, wenn sich die Bootsführer mit den Booten sicher entlang der Anleger nördlich und südlich der Brücke befinden.

Shannon Schifffahrtswege, Abbey River, Limerick
Die Aufmerksamkeit der Bootsführer sollte bei diesem Abschnitt der Shannon Schifffahrtswege auf den veröffentlichten Bekanntmachungen in Bezug auf die Schifffahrt liegen. Den Bootsführern wird geraten, sich vor Reisebeginn auf diesem Abschnitt des Flusses mit „the Ardnacrusha Power Station“ (dem Ardnacrusha Kraftwerk) in Verbindung zu setzen, um sich zu erkundigen, wie viele Turbinen derzeit am Laufen sind. Wenn sich mehr als eine Turbine in Betrieb befindet, wird geraten, die Reise NICHT zu beginnen, da die erhöhte Fließgeschwindigkeit gefährlich sein kann. Diese Situation könnte sich auch ergeben, wenn die Flut herrscht.

Oberirdische Stromleitungen
Die Aufmerksamkeit aller sollte auf der Gefahr liegen, die von oberirdischen Stromleitungen ausgeht, insbesondere für Segelboote und Jollen. Wachsamkeit ist insbesondere in der nahen Umgebung von Slipways und Jollen Plätzen erforderlich. Auch Anglern wird geraten, einen Mindestabstand von 30 Metern zu oberirdischen Stromleitungen einzuhalten, wenn sie ihre Angelruten benutzen.

Unterwasserkabel und Rohre
Die Bootsführer werden daran erinnert, den Anker ihres Bootes nicht in der nahen Umgebung von Unterwasserkabeln und Rohren zu werfen, da sich der Anker darin verhängen kann  oder die Kabel oder Rohre beschädigt

Vorsicht bei der Gewöhnung an die Navigationshilfen
Die Navigationshilfen, die auf Karten dargestellt sind, bestehen aus einem System von festen und schwimmenden Hilfen mit unterschiedlichem Zuverlässigkeitsgrad. Folglich verlassen sich vorsichtige Bootsführer nicht nur auf eine einzelne Navigationshilfe, besonders bei schwimmenden Navigationshilfen. Hinsichtlich der Bojen wird das Bojensymbol benutzt, um die ungefähre Position des Bojenkörpers und der Ankerkette, welche die Boje an den Seeboden oder das Flussbett sichert, kenntlich zu machen. Es wird die ungefähre Position wegen der praktischen Beschränkung bei der Positionierung und Einhaltung der genauen geografischen Position des Boje, benutzt. Diese Beschränkungen beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt, eine potenzielle Ungenauigkeit der Befestigungsmethode, die vorherrschende Witterung und die Zustände des Sees/Flusses, das Gefälle und das Material des Seegrunds beziehungsweise des Flussbettes, den Umstand, dass die Bojen an verschiedenen langen Ankerketten befestigt sind und dass sich die Position des Bojenkörpers und/oder der Ankerkette nicht unter ständiger Überwachung befindet, aber üblicherweise nur während regelmäßigen Wartungsbesuchen, die oftmals mehr als ein Jahr auseinander liegen, geprüft werden. Aufgrund der Naturgewalten kann vorausgesetzt werden, dass der Bojenkörper innerhalb und außerhalb des Kartensymbols den Standort verändert. Bojen und Stangen können sich auch von ihrer eingezeichneten Position wegbewegen, wenn Bootsführer sie zum Anlegen benutzen, statt den Anker zu werfen. Ferner riskiert ein Bootsführer, der die Boje mit dem Boot zu dicht passiert, immer eine Kollision mit der bewegten Boje oder mit dem Hindernis, welches die Boje markiert.

Quelle: Waterways Ireland
« Letzte Änderung: 04.06.2015, 09:55 von bádoir »
Nimm dir Zeit zum Lesen, es ist der Brunnen der Weisheit.
Nimm dir Zeit zum Träumen, es bringt dich den Sternen näher.
Nimm dir Zeit zu lieben - und geliebt zu werden,
es ist der wahre Reichtum des Lebens.

(Irisches Gebet)


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