- gelegentlicher Gebrauch von fremder Motorboote/Jet-Ski (max. 5.Mio.Euro)
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Mietboote, wenn für die Nutzung der Boote kein Führerschein erforderlich ist.
Die Anpassung erhöht nicht den Versicherungsbeitrag, die Anpassung an die neue AGB muss jedoch schriftlich erfolgen.
Danke für den Hinweis Bernd!
Allerdings ist das nur in der Top-Version der Debeka drin und nicht im Basis- oder Standardpaket. Insofern musste ich schon "upgraden". Wobei die Top-Variante auch noch andere Vorteile bietet und in der Familienversicherung nur ganze 2 € im Monat mehr kostet und damit immer noch unter 10 € monatlich liegt.
Da die AHB von 2008 aber diesen Passus nicht ausdrücklich erwähnt, hat meine Versicherungsvertreterin nach Rücksprache mit der Hauptverwaltung einen Zusatzantrag geschrieben, dass dieser Passus mit in die Versicherungspolice aufgenommen wird.
Lieben Gruß Tina
PS.: Kleine Ergänzung: Der Versicherungsschutz gilt nur für Fremdschäden und beim Führen fremder Motorboote, für die kein Führerschein notwendig ist.