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Autor Thema: ALLE WASSERWEGE / Allg. Regeln  (Gelesen 3413 mal)

Offline bádoir

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ALLE WASSERWEGE / Allg. Regeln
« am: 09.01.2012, 14:31 »
Zum Jahresbeginn hat Waterways Ireland wieder einmal ein paar Regeln in einer Marine Notice zusammengefaßt. Hier die Punkte, die auch den Charterskipper betreffen:

Die Plätze der Pumpoutstationen dürfen nicht zum normalen Anlegen verwendet werden.

Smartcards können auch für den elektrischen Landanschluß verwendet werden, wie er in Scarriff, Shannonbridge, Garrykennedy, Carrick und Ballina/Tipperary  zur Verfügung steht.

Anleger für Passagierschiffe dürfen nicht benutzt werden, wenn die Ankunft eines Schiffs bevorsteht.

Die Anleger ober- und unterhalb von Schleusen dienen nur dem Zweck der Schleusenbetätigung und nicht dem längeren Liegen.

Der Wellenschlag, den das Boot verursacht, sollte immer wieder durch einen Blick zurück beobachtet werden. Er kann für andere lästig sein und Schäden verursachen. Dies ist besonders zu beachten:
* bei Vorbeifahrt an angelegten Booten
* bei Einfahrt in einen Hafen
* bei Anfahrt an einen Anlegesteg
* bei Vorbeifahrt an Anglern
* bei Vorbeifahrt an Erholungssuchenden am Ufer

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h besteht:
* im Umkreis von 200 m von einer Brücke, einem Kai, Anlegesteg oder Umschlagplatz
* im Umkreis von 100 m von einem angelegten Boot
* in der gesamten Shannon – Erne – Wasserstraße (SEW)

Im Ernesystem müssen die gesetzlichen Beschränkungen auf 10 km/h beachtet werden.

Engstellen sind besonders anfällig für Ufererosion. An diesen Stellen sollte so langsam wie möglich gefahren werden, so, daß das Ruder gerade noch reagiert.


Auf Kleinsegler sollte besonders Rücksicht genommen werden, da diese oft von übenden Jugendlichen gesteuert werden.

Ruderboote aller Art haben geringe Freibordhöhe, sodaß das Wasser schnell "einsteigt". Deshalb sollte man ihnen genug Platz lassen und auf minimalen Wellenschlag achten.

Schwimmen in befahrbaren Routen, besonders an Brücken ist verboten wegen der Gefahr, übersehen zu werden. Anm.:  Man sollte sich aber nicht drauf verlassen, daß Einheimische dies beachten. Zum Teil ist es sogar ein "Sport", kurz vor dem Boot ins Wasser zu springen. Vor allem die Schiffschraube ist sehr gefährlich. Sollte man so einen Schwimmer spät entdecken, sofort das Gas in Leerlauf stellen  - KEINESFALLS versuchen, durch Gas rückwärts zu "bremsen!"

In der Republik Irland ist das Tragen von Schwimmwesten auf Booten unter 7 m Länge vorgeschrieben. Sie sollten aber auch auf größeren Booten getragen werden, besonders bei Schleusenmanövern, beim An- und Ablegen sowie beim Ankern. Anm.: ganz besonders auch auf Deck bei stürmischem Wetter und Wellenschlag.


Auf den Armeeschießplatz in der Nähe von Boje 2 und 3 im Lough Ree ist zu besonders zu achten.

An der Portumna Drehbrücke sollte man nicht versuchen, die Gebühr bei Vorbeifahrt zu entrichten. Diese wird stets an den Anlegern entrichtet.

Über die  besonderen Voraussetzungen, die am Shannon stromab über die Navigationsgrenze  hinaus herrschen, muß man sich, wenn man eine Sondergenehmigung zum Befahren hat (!) , gründlich informieren.

Beim River Bann ist im Führer besonders der Abschnitt "Flow in the River" zu beachten.

Auf elektrische Freileitungen, die die Wasserwege kreuzen, ist besonders zu achten. Man sollte keinesfalls Gegenstände oder Personen, die im Kontakt mit der Leitung stehen, berühren. Auch die Gefahr eines elektrischen Überschlags ist zu beachten.

In der Nähe von Unterwasserkabeln und –rohren darf nicht geankert werden.

Alle Skipper sollten sich auf dem laufenden halten, was die Markerumstellung in der Republik von rot/schwarz auf rot/grün anbetrifft. Die Toppzeichen bleiben in der Form wie gehabt: rund für die roten Backbordmarker, quadratisch für die (jetzt) grünen Steuerbordmarker.  Weiße Pfeile zeigen zusätzlich auf die schiffbare Seite.

Der umsichtige Skipper verläßt sich nie auf eine einzelne Markierung. Insbesondere die schwimmenden Bojen können verdriftet sein. Gerade bei niederem Wasserstand läßt die Kette Spiel dafür; auch kann sich der Betonklotz, an dem die Boje verankert ist, sich durch Strömung, Sturm oder mißbräuchliches Anlegen verschoben haben.

Quelle: Special Marine Notice 1/2012 von Waterways Ireland
« Letzte Änderung: 10.01.2012, 08:43 von bádoir »