Hallo Stevie,
es steht ausdrücklich in der Reisewarnung vom auswärtigen Amt. Und ob das nun das auswärtige Amt oder der Innenminister oder Gesundheitsminister verzapft hat, geht mir persönlich am Ar.. vorbei. Es steht in der Warnung und ändert nichts an der Tatsache.
Ich habe bestimmt keine Freude daran. Uns wird die Regelung nämlich einen Haufen Euronen kosten. Individualreise 3 Wochen Schweden Haus in den Schären mit Boot. Selbst wenn es aus schwedischer Sicht gehen würde. Meine Frau müsste Stand heute 5 Wochen Urlaub nehmen und den lehnt der Arbeitgeber ab.
COVID-19
WARNHINWEIS
Stand: 29.04.2020
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020.
Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
An den deutschen Landgrenzen werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Aus dem Ausland auf dem Land-, See- oder Luftweg Einreisende sollen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Hierzu haben sich Bund und Länder auf einheitliche Quarantäneregeln verständigt, wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mitteilt.
Das Bundesgesundheitsministerium hat Regelungen für Einreisende erlassen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort aufzuhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen.
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2337860