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Autor Thema: ALLGEMEINE REGELN UND TIPPS FÜR DIE SICHERHEIT  (Gelesen 2198 mal)

Offline bádoir

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In einer speziellen Meldung (Special Marine Notice 1/2015 ) macht Waterways Ireland
auf einige allgemeingültigen Regeln aufmerksam. (Hier nur die Punkte, die Chartergäste betreffen; eigene Anmerkungen in Kursivschrift)



Befahrung des erweiterten Stadtgebiets Dublin:

Grand und Royal Canal sind jeweils über Schleuse 12 (Lucan bzw. Castleknock) nur mit Genehmigung und Absprache mit Waterways Ireland (00353 1 8680148, werktags von 0930 - 1630 Uhr oder dublincanals@waterwaysireland.org ) möglich. Auf dem Royal Canal bestehen ferner Einschränkungen für die Schleusen 13 -17, siehe http://www.shannon-forum.de/index.php?topic=6043.msg43120#msg43120



Anlegen:


Nur mit ausreichend langen Leinen und an den dafür vorgesehenen Pollern oder Klampen.  Das heißt, Geländer, Stromversorgungssäulen, Leitern, Stegverankerungen, Wasserrohre usw. dürfen nicht benutzt werden, weil sie den Zugkräften u.U. nicht standhalten.

Leinen, Schläuche und Kabel dürfen keine Stolperfallen darstellen

Fender zum Schutz der Boote und Anleger ausbringen.

Ausreichend Abstand (mind. 1 m) beim Anlegen  einhalten, damit ins Wasser gefallene Personen gerettet werden können und ein evtl. Feuer nicht überspringen kann. (Dieser Punkt im Originaltext ist sachlich sicher richtig, dürfte sich aber nur bei schwacher Belegung realisieren lassen)

Nicht mehr als 2 Boote sollten im Päckchen liegen.

Niemals Rettungsleitern, Slipways und Pumpouts blockieren (sowie Wasserzapfstellen)

Der Bug des angelegten Boots soll nicht über die Stege hinausragen (Unfallgefahr für Passanten)

Haustiere dürfen nicht frei herumlaufen

Anleger für kommerziellen Verkehr dürfen nicht benutzt werden.

Schleusenanleger dürfen nicht für längeres Anlegen benutzt werden.

Wellenbildung:


Die Welle, die das Schiff verursacht, kann bei entsprechender Geschwindigkeit und Bootsbauart sehr  kräftig und zerstörerisch sein. Diese Welle kann  andere Benutzer des Schifffahrtswege beeinträchtigen, wenn diese auf ihre Fahrzeuge trifft (Stolpergefahr, Über-Bord-Gehen, Geschirrbruch) oder wenn diese die Uferbefestigung oder das Flussufer überschwemmt. Die Bootsführer werden ersucht, öfters einmal zum Heck zu sehen, um die Auswirkungen ihrer Heckwelle beim Passieren von festgemachten Booten, bei der Einfahrt in Häfen, bei der Annährung an Jettys, bei Schwimmern,  Anglern und beim Auftreffen der Heckwelle auf das Flussufer zu kontrollieren.

Geschwindigkeitsbeschränkungen


Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h besteht:

* im Umkreis von 200 m von einer Brücke, einem Kai, Anlegesteg oder Umschlagplatz
* in Häfen
* in Kanälen (Royal und Grand: 6 km/h)
* im Umkreis von 100 m von einem angelegten Boot
* in der gesamten Shannon – Erne – Wasserstraße (SEW)
* ferner sind die 10 km/h - Zonen auf dem Erne zu beachten


Uferauswaschungen


Engstellen der gesamten Schifffahrtswege neigen vor allem zu Uferauswaschungen, die durch große Wellen verursacht werden. Bootsführer werden gebeten, umsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass die Steuerung des Bootes gerade noch möglich ist, wenn die Welle das Ufer überspült.

Ungewöhnliche Verkehrsmittel

Auch auf  ungewöhnliche Verkehrsmitteln auf dem Wasser, zum Beispiel Luftkissenfahrzeugen oder Amphibienfahrzeugen oder Wasserflugzeugen, kann man gelegentlich treffen. Die Führer solcher Fahrzeuge werden daran erinnert, dass bei der Begegnung mit konventionellen Wasserfahrzeugen die normalen Regeln für Binnenschiffe gelten  und dass im Interesse der Sicherheit ein zusätzlicher Raum zum Manövrieren eingeräumt werden sollte. Für den Charterskipper heißt dies: Abstand halten!

Segeln


Die Bootsführer werden vom späten Juni bis zum August eine große Anzahl von Segeljollen auf den Seen antreffen. Die Bootsführer sollten diese Flotte mit langsamer Geschwindigkeit und mit nötiger Vorsicht und unter Beachtung der Schifffahrtsregeln passieren, da viele von den Teilnehmern junge Segler im Training sind.

Ruderboote und Kanus

Bootsführer sollten in der nahen Umgebung von größeren Orten damit rechnen, Kanus und Ruderboote entweder im Training oder in einem Wettkampf anzutreffen. Die Bootsführer werden daran erinnert, dass sie beim Passieren dieser Fahrzeuge die Geschwindigkeit zu verringern und ihre Heckwelle auf das Minimum zu begrenzen haben, da diese Fahrzeuge leicht vollaufen, umkippen und zum Sinken gebracht werden können

Rennboote und andere schnelle Wasserfahrzeuge

Die Führer von schnellen Rennbooten, Jetskis usw.  werden an die Gefahren erinnert, die aufgrund von hohen Geschwindigkeiten auf dem Wasser und besonders in dem engen Raum einer Bucht und in den Engstellen der Schifffahrtswege entstehen können. Die Führer dieser Wasserfahrzeuge sollten angemessene Ausschau halten, einen frühen Kurswechsel vornehmen und oder die Geschwindigkeit reduzieren, um einen Konflikt mit einem langsameren Boot, welches den Schifffahrtsweg benutzt, zu verhindern.

Altersbeschränkung


In der Republik Irland muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um mit einem der oben erwähnten Fahrzeuge fahren zu dürfen und man muss mindestens 12 Jahre alt sein, um ein Boot mit einem Motor von höchstens 5 PS fahren zu dürfen.

Schwimmverbot

Das Schwimmen in der Fahrrinne, besonders bei Brücken, ist gefährlich und  verboten. Dasselbe gilt für Schleusenkammern, die Nähe der Schleusentore, Wasserfälle und Überläufe.


Rettungswesten und „PFD’s“ (Personal Flotation Devices – Schwimmhilfen)


In der Republik Irland müssen alle Personen an Bord jedes Bootes von weniger als 7 Metern (23 Fuß) eine Rettungsweste beziehungsweise eine „PFD“ (Personal Flotation Device – Schwimmhilfe) tragen, solange sich die Personen an Bord eines offenen Bootes oder an Deck eines mit einem Verdeck versehenen Bootes befinden, welches nicht am Ufer festgemacht haben. Diese Auflage gilt auch auf jedem Objekt, welches an einem Schleppseil hängt, wie zum Beispiel Wasserski, Wakeboard, Doughnut, Banana etc.

Gefahrenzonen

Die Aufmerksamkeit der Bootsführer sollte auf „The Army Firing Range“ (den Schießplatz der Armee) liegen, der sich in der nahen Umgebung der Tonnen Nummer 2 und 3 im Lough Ree  befindet.

Gebührenzahlung an  der Drehbrücke von Portumna

Die Bootsführer sollten bei dem Passieren der Drehbrücke von Portumna keinen Versuch unternehmen, die Gebühr zu bezahlen. Die Zahlung der Gebühr erfolgt erst, wenn sich die Bootsführer mit den Booten sicher entlang der Anleger nördlich und südlich der Brücke befinden.

Oberirdische Stromleitungen

Die Aufmerksamkeit Aller sollte auf der Gefahr liegen, die von oberirdischen Stromleitungen ausgeht, insbesondere für Segelboote. Wachsamkeit ist insbesondere in der nahen Umgebung von Slipways und Segelbooten erforderlich. Auch Anglern wird geraten, einen Mindestabstand von 30 Metern zu oberirdischen Stromleitungen einzuhalten, wenn sie ihre Angelruten benutzen.

Unterwasserkabel und Rohre


Der Anker darf nicht in der Nähe von Unterwasserkabeln und Rohren geworfen werden, da er sich verklemmen  oder die Kabel oder Rohre beschädigen kann


Verhalten bei niedrigem Wasserstand:

Um Auflaufen zu vermeiden, stets in der Mitte der markierten Navigationsstrecke bleiben, keine Kurven schneiden.

Je mehr man Gas gibt, desto mehr sinkt das Heck ab - mit der Gefahr der Grundberührung.
 (Erklärung: beim Wellenantrieb befindet sich die Schraube unter der Auftriebsquerachse. Je mehr Kraft hier wirkt, desto mehr dreht sich das Boot um diese Achse. Im Englischen heißt dieser Effekt „squat“, auf Deutsch wunderschön:  „Einsunk“)

Probleme beim Slippen werden den Charterskipper weniger interessieren, wohl aber die Gefahr, an eine solche Betonfahrbahn anzustoßen.

Trockengefallene Ufer sind besonders anfällig für Erosion durch Wellen, also langsam fahren.

Um nicht unnötig Wasser durch Schleusungen zu verlieren, sollte möglichst rationell, also mit möglichst vielen Booten, geschleust werden. Dies gilt ganz besonders an der SEW für die kurzen Abschnitte zwischen den Schleusen bei Kilclare und am Grand Canal zwischen Robertstown und der Abzweigung nach Naas. Hier wie dort wird nötigenfalls das Wasser automatisch zurückgepumpt, aber das dauert und braucht enorm viel Energie.

Gefahren bei hohem Wasserstand:

Marker können nur noch wenig über den Wasserspiegel hinausschauen oder ganz untergetaucht sein.

Überschwemmte Ufer können ein breiteres Gewässer vorgaukeln und die Orientierung erschweren.

In engen Flußabschnitten und unter Brücken (ebenfalls wegen der Verengung) ist die Strömung besonders stark.

Die Durchfahrthöhe unter Brücken ist reduziert

Ordentliches Festmachen mit allen zur Verfügung stehenden Leinen ist bei starker Strömung besonders wichtig.

Geht das Wasser bis zur Kaimauer bzw. festen Stegen oder sogar darüber, ist die Grenze, insbesondere bei Dunkelheit, schwer zu erkennen.
Besonders bei der abendlichen Heimkehr ist diese Unfallgefahr ziemlich hoch. ;) Länger überschwemmte Mauern oder Stege können durch Schlamm und Algen auch extrem rutschig sein.

Markerumstellung

Wegen der aktuellen Lage der Markerumstellung den Vermieter fragen. Im neuen System sind  die Steuerbordmarker eckig und grün (statt schwarz) und die Backbordmarker rund und rot.

Die „grüne“ Steuerbordseite eines Gewässers ist rechts
und die „rote“ Backbordseite links,

wenn man flußaufwärts fährt
wenn man in einem Kanal in Richtung Scheitelhaltung fährt
wenn man in eine Bucht hineinfährt
wenn man in einen Hafen hineinfährt

Geht es zurück, ist das Ganze natürlich umgekehrt.


Vorsicht - auf die Marker ist nicht immer Verlaß!


Die Marker, die auf den Karten dargestellt sind, bestehen aus einem System von festen Stangen  und schwimmenden Bojen  mit unterschiedlichem Zuverlässigkeitsgrad.

Folglich verlassen sich vorsichtige Bootsführer nicht nur auf eine einzelne Marker, besonders bei schwimmenden Bojen. Hinsichtlich der Bojen wird auf der Karte das Bojensymbol benutzt, um die ungefähre Position des Bojenkörpers über dem Ankerstein anzuzeigen. Die Ankerkette, die die Boje am Platz hält, hat eine gewisse Länge, um Schwankungen des Wasserspiegels auszugleichen. Je nach Wind und vor allem Strömung kann die Boje vertrieben sein. Dieser Effekt ist bei niedrigem Wasserstand besonders stark.

Andere Ungenauigkeiten könne sich durch Verschiebungen des Ankersteins ergeben, auch kann die Ankerkette brechen und die Boje an ganz anderem Ort vertrieben sein.

Eine weitere Gefahr besteht durch verbotenes Anlegen von Booten an Bojen oder Markerstangen. Diese sind dadurch für Andere nicht sichtbar und können obendrein ausgerissen werden.

Quellen: Special Marine Notice 1/2015 und Marine Notice 70/2015  von Waterways Ireland
             Ferner habe ich einige  Textpassagen aus Ingas Meldung von 2008 aktualisiert und hier  übernommen.
« Letzte Änderung: 05.06.2015, 10:56 von bádoir »