Shannon-Forum

Autor Thema: Verwendung von steuerbegünstigtem Diesel  (Gelesen 2640 mal)

Offline bádoir

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Verwendung von steuerbegünstigtem Diesel
« am: 21.12.2018, 11:32 »
Ab 1. Januar 2020 wird die Verwendung von steuerbegünstigtem Diesel (MGO, Marked Gas Oil) für Privat- und Charterboote verboten sein.

Quelle: Marine Notice  132 / 2018 von Waterways Ireland
« Letzte Änderung: 22.12.2018, 06:59 von bádoir »

Offline Stevie

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Re: Verwendung von steuerbegünstigtem Diesel
« Antwort #1 am: 24.12.2018, 09:23 »
Dazu ist anzumerken, dass sich dadurch prinzipiell für Mieter im Süden nichts ändert. Aktuell wird zwar steuerbegünstigter Diese in die Boote gefüllt, jedoch ist auch schon jetzt die Steuerdifferenz zum Straßendiesel-Preis vom Vermieter/Bootsbesitzer zu entrichten, wenn das Boot für Freizeitzwecke genutzt wird (was für Mietboote generell zutrifft). Daher ist diese Steuer im Dieselpreis der Vermieter bereits berücksichtigt und darum ist der Diesel bei den Vermietern auch teurer, als in privaten Marinas. Lediglich Privatboot-Besitzer müssten am Jahresende eine Steuererklärung abgeben und die fällige Steuer nachentrichten. Das machen jedoch die wenigsten, was evtl. auch mit dazu geführt hat, die Regelung zu ändern. Unklar ist allerdings, was mit Booten passiert, die in Nordirland registriert sind und im Süden bei einem Bootsvermieter tanken. Bisher haben diese Boote den ermäßigten Preis erhalten, was jedoch in Zukunft vermutlich wegfallen dürfte.