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Autor Thema: Allgemeine Regeln  (Gelesen 2333 mal)

Offline bádoir

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Allgemeine Regeln
« am: 21.01.2019, 08:56 »
Wie jedes Jahr, macht Waterways Ireland in einer speziellen Meldung (Special Marine Notice 1/2019) auf allgemein gültige Regeln aufmerksam. Diese jährlichen Meldungen gleichen sich  weitgehend, so auch diese Übersetzungen. Das Grundgerüst stammt aus Ingas  Beitrag von 2008. Daraus habe ich die für den Charterskipper relevanten Punkte übernommen, zusammengefaßt, aktualisiert und mit einigen Anmerkungen (kursiv) versehen.
Tipp: Den Text nicht nur diagonal überfliegen, so, wie man die Sicherheitsbelehrung im Flugzeug über sich ergehen läßt. ;) (Wie war die Sache mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen doch gleich? Muß man Rettugswesten tragen?  ??? ....... usw.)

Weitergehende Informationen:

The Dept. of Transport, Tourism and Sport, Ireland:
http://www.dttas.ie/maritime/english/code-practice-safe-operation-recreational-craft
 
The Maritime and Coastguard Agency, UK, https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency
 
The RNLI – https://rnli.org/safety
 

Befahrung des erweiterten Stadtgebiets Dublin:


Grand und Royal Canal sind jeweils über Schleuse 12 (Lucan bzw. Castleknock) nur mit Genehmigung und rechtzeitiger Absprache mit Waterways Ireland (00353 1 8680148, werktags von 0930 - 1630 Uhr oder dublincanals@waterwaysireland.org ) möglich. Auf dem Grand Canal können maximal 2 Boote am Tag entweder auf- oder abwärts mit zweitägiger Voranmeldung durchgeschleust werden. Auf dem Royal Canal besteht ferner eine wesentliche Einschränkung durch die raren Öffnungszeiten der Newcomen Eisenbahnbrücke. 2 Wochen Voranmeldung sind erforderlich; mindestens 2 Boote müssen angemeldet sein.

Anlegen:

Nur mit ausreichend langen Leinen und an den dafür vorgesehenen Pollern oder Klampen.  Das heißt, Geländer, Stromversorgungssäulen, Leitern, Stegverankerungen, Wasserrohre usw. dürfen nicht benutzt werden, weil sie den Zugkräften u.U. nicht standhalten.

Leinen, Schläuche und Kabel dürfen keine Stolperfallen darstellen

Fender zum Schutz der Boote und Anleger ausbringen.

Ausreichend Abstand (mind. 1 m) beim Anlegen  einhalten, damit ins Wasser gefallene Personen gerettet werden können und ein evtl. Feuer nicht überspringen kann.

Nicht mehr als 2 Boote sollten im Päckchen liegen.

Niemals Rettungsleitern, Slipways und Pumpouts blockieren  (sowie Wasserzapfstellen)

Der Bug des angelegten Boots soll nicht über die Stege hinausragen (Unfallgefahr für Passanten)

Haustiere dürfen nicht frei herumlaufen

Anleger für kommerziellen Verkehr dürfen nicht benutzt werden.

Schleusenanleger dürfen nicht für längeres Anlegen benutzt werden.

Wellenbildung:

Die Welle, die das Schiff verursacht, kann bei entsprechender Geschwindigkeit und Bootsbauart sehr  kräftig und zerstörerisch sein. Diese Welle kann  andere Benutzer des Schifffahrtswege beeinträchtigen, wenn diese auf ihre Fahrzeuge trifft (Stolpergefahr, Über-Bord-Gehen, Geschirrbruch) oder wenn diese die Uferbefestigung oder das Flussufer überschwemmt. Die Bootsführer werden ersucht, öfters einmal zum Heck zu sehen, um die Auswirkungen ihrer Heckwelle beim Passieren von festgemachten Booten, bei der Einfahrt in Häfen, bei der Annährung an Jettys, bei Schwimmern,  Anglern und beim Auftreffen der Heckwelle auf das Flussufer zu kontrollieren.


Geschwindigkeitsbeschränkungen


Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h besteht:

* im Umkreis von 200 m von einer Brücke, einem Kai, Anlegesteg oder Umschlagplatz
* in Häfen
* in Kanälen (Royal und Grand: 6 km/h)
* im Umkreis von 100 m von einem angelegten Boot
* in der gesamten Shannon – Erne – Wasserstraße (SEW)

Weiter gilt:

* Auf dem Erne  sind die 6 bzw.10 km/h - Zonen zu beachten
* Auf dem Barrow sind 11 km/h zugelassen

Uferauswaschungen

Engstellen der gesamten Schifffahrtswege neigen vor allem zu Uferauswaschungen, die durch große Wellen verursacht werden. Bootsführer werden gebeten, umsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass die Steuerung des Bootes gerade noch möglich ist, wenn die Welle das Ufer überspült.


Sonstige Verkehrsmittel auf dem Wasser

Auch auf  andere Verkehrsmittel auf dem Wasser, zum Beispiel Luftkissenfahrzeuge oder Amphibienfahrzeuge oder Wasserflugzeuge, kann man gelegentlich treffen. Prinzipiell gilt, dass bei der Begegnung mit konventionellen Wasserfahrzeugen die normalen Regeln für Binnenschiffe gelten  und dass im Interesse der Sicherheit ein zusätzlicher Raum zum Manövrieren eingeräumt werden sollte. Für den Charterskipper heißt dies: Abstand halten!

Segeln

Die Bootsführer werden vom späten Juni bis zum August eine große Anzahl von Segeljollen auf den Seen antreffen. Die Bootsführer sollten diese Flotte mit langsamer Geschwindigkeit und mit nötiger Vorsicht und unter Beachtung der Schifffahrtsregeln passieren, da viele von den Teilnehmern junge Segler im Training sind.


Ruderboote und Kanus


Bootsführer sollten in der nahen Umgebung von größeren Orten damit rechnen, Kanus und Ruderboote entweder im Training oder in einem Wettkampf anzutreffen. Die Bootsführer werden daran erinnert, dass sie beim Passieren dieser Fahrzeuge die Geschwindigkeit zu verringern und ihre Heckwelle auf das Minimum zu begrenzen haben, da diese Fahrzeuge leicht vollaufen, umkippen und zum Sinken gebracht werden können

Durch die Blueways - Initiative ist mit vermehrtem Zusammentreffen mit Kleinbooten zu rechnen.  Auch SUP (Standup Paddling) hat in Irland Einzug gehalten; die Leute sind durch Wellen schnell aus dem Gleichgewicht gebracht.

Rennboote und andere schnelle Wasserfahrzeuge

Die Führer von schnellen Rennbooten, Jetskis usw.  werden an die Gefahren erinnert, die aufgrund von hohen Geschwindigkeiten auf dem Wasser und besonders in dem engen Raum einer Bucht und in den Engstellen der Schifffahrtswege entstehen können. Die Führer dieser Wasserfahrzeuge sollten angemessene Ausschau halten, einen frühen Kurswechsel vornehmen und oder die Geschwindigkeit reduzieren, um einen Konflikt mit einem langsameren Boot, welches den Schifffahrtsweg benutzt, zu verhindern.

Altersbeschränkung

In der Republik Irland muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um mit einem der oben erwähnten Fahrzeuge fahren zu dürfen und man muss mindestens 12 Jahre alt sein, um ein Boot mit einem Motor von höchstens 5 PS fahren zu dürfen.


Schwimmverbot

Das Schwimmen in der Fahrrinne, besonders bei Brücken, ist gefährlich und  verboten. Dasselbe gilt für Schleusenkammern, die Nähe der Schleusentore, Wasserfälle und Überläufe.
Nichtsdestoweniger sollte auf Kinder geachtet werden, auf die gerade diese Stellen eine magische Anziehungskraft ausüben.



Rettungswesten und „PFD’s“ (Personal Flotation Devices – Schwimmhilfen)

In der Republik Irland müssen alle Personen an Bord jedes Bootes von weniger als 7 Metern (23 Fuß) eine Rettungsweste beziehungsweise eine „PFD“ (Personal Flotation Device – Schwimmhilfe) tragen, solange sich die Personen an Bord eines offenen Bootes oder an Deck eines mit einem Verdeck versehenen Bootes befinden, welches nicht am Ufer festgemacht haben. Diese Auflage gilt auch auf jedem Objekt, welches an einem Schleppseil hängt, wie zum Beispiel Wasserski, Wakeboard, Doughnut, Banana etc.


Gefahrenzonen durch Militärübungen


Die Aufmerksamkeit der Bootsführer sollte auf „The Army Firing Range“ (den Schießplatz der Armee) liegen, der sich in der nahen Umgebung der Tonnen Nummer 2 und 3 im Lough Ree  befindet.

Gebührenzahlung an  der Drehbrücke von Portumna


Die Bootsführer sollten bei dem Passieren der Drehbrücke von Portumna keinen Versuch unternehmen, die Gebühr während der Durchfahrt zu bezahlen. Die Zahlung der Gebühr erfolgt erst, wenn sich die Bootsführer mit den Booten sicher entlang der Anleger nördlich und südlich der Brücke befinden.

Oberirdische Stromleitungen


Die Aufmerksamkeit Aller sollte auf der Gefahr liegen, die von oberirdischen Stromleitungen ausgeht, insbesondere für Segelboote. Wachsamkeit ist insbesondere in der nahen Umgebung von Slipways und Segelbooten erforderlich. Auch Anglern wird geraten, einen Mindestabstand von 30 Metern zu oberirdischen Stromleitungen einzuhalten, wenn sie ihre Angelruten benutzen. Besondere Vorsicht iust bei Hochwasser geboten. Bei Kontakt mit Hochspannungsleitungen darf nicht davon ausgegangen werden, daß Sicherungseinrichtungen abschalten; auch können diese automatisch wieder einschalten, wenn der Fehlerstrom nicht hoch genug ist.


Unterwasserkabel und Rohre

Der Anker darf nicht in der Nähe von Unterwasserkabeln und Rohren geworfen werden, da er sich verklemmen  oder die Kabel oder Rohre beschädigen kann


Verhalten bei niedrigem Wasserstand:


Um Auflaufen zu vermeiden, stets in der Mitte der markierten Navigationsstrecke bleiben, keine Kurven schneiden.

Je mehr man Gas gibt, desto mehr sinkt das Heck ab - mit der Gefahr der Grundberührung.
(Erklärung: beim Wellenantrieb befindet sich die Schraube unter der Auftriebsquerachse. Je mehr Kraft hier wirkt, desto mehr dreht sich das Boot um diese Achse. Im Englischen heißt dieser Effekt „squat“, auf Deutsch wunderschön:  „Einsunk“)



Probleme beim Slippen werden den Charterskipper weniger interessieren, wohl aber die Gefahr, an eine solche bis unter den Wasserspiegel hineinragende Betonfahrbahn anzustoßen.

Trockengefallene Ufer sind besonders anfällig für Erosion durch Wellen, also langsam fahren.

Um nicht unnötig Wasser durch Schleusungen zu verlieren, sollte möglichst rationell, also mit möglichst vielen Booten, geschleust werden. Dies gilt ganz besonders an der SEW für die kurzen Abschnitte zwischen den Schleusen bei Kilclare und am Grand Canal zwischen Robertstown und der Abzweigung nach Naas. Hier wie dort wird nötigenfalls das Wasser automatisch zurückgepumpt, aber das dauert und braucht enorm viel Energie.

Gefahren bei hohem Wasserstand:


Marker können nur noch wenig über den Wasserspiegel hinausschauen oder ganz untergetaucht sein.

Überschwemmte Ufer können ein breiteres Gewässer vorgaukeln und die Orientierung erschweren.

In engen Flußabschnitten und unter Brücken (ebenfalls wegen der Verengung) ist die Strömung besonders stark.

Die Durchfahrthöhe unter Brücken ist reduziert

Ordentliches Festmachen mit allen zur Verfügung stehenden Leinen ist bei starker Strömung besonders wichtig.

Geht das Wasser bis zur Kaimauer bzw. festen Stegen oder sogar darüber, ist die Grenze, insbesondere bei Dunkelheit, schwer zu erkennen.
Besonders bei der abendlichen Heimkehr ist diese Unfallgefahr ziemlich hoch.  ;)  Länger überschwemmte Mauern oder Stege können durch Schlamm und Algen auch extrem rutschig sein. 


Markerumstellung

Offiziell sind nun alle Steuerbordmarker von schwarz auf grün umgestellt.
 
Die (nun) „grüne“ Steuerbordseite eines Gewässers ist rechts
und die „rote“ Backbordseite links,

wenn man flußaufwärts fährt
wenn man in einem Kanal in Richtung Scheitelhaltung fährt
wenn man in eine Bucht hineinfährt
wenn man in einen Hafen hineinfährt

Geht es zurück, ist das Ganze natürlich umgekehrt.


Vorsicht - auf die Marker ist nicht immer Verlaß!

Die Marker, die auf den Karten dargestellt sind, bestehen aus einem System von festen Stangen  und schwimmenden Bojen  mit unterschiedlichem Zuverlässigkeitsgrad.

Folglich verlassen sich vorsichtige Bootsführer nicht nur auf eine einzelne Marker, besonders bei schwimmenden Bojen. Hinsichtlich der Bojen wird auf der Karte das Bojensymbol benutzt, um die ungefähre Position des Bojenkörpers über dem Ankerstein anzuzeigen. Die Ankerkette, die die Boje am Platz hält, hat eine gewisse Länge, um Schwankungen des Wasserspiegels auszugleichen. Je nach Wind und vor allem Strömung kann die Boje vertrieben sein. Dieser Effekt ist bei niedrigem Wasserstand besonders stark.

Andere Ungenauigkeiten könne sich durch Verschiebungen des Ankersteins ergeben, auch kann die Ankerkette brechen und die Boje an ganz anderem Ort vertrieben sein.

Eine weitere Gefahr besteht durch verbotenes Anlegen von Booten an Bojen oder Markerstangen. Diese sind dadurch für Andere nicht sichtbar und können obendrein ausgerissen werden.



Zu Feuergefahren:

Eine gute deutschsprachige Information findet man unter:
http://skippertricks.de/havarie/brand-an-bord.html

Bitte beachtet besonders die Kapitel

Zigarettenkippe,
Kerze,
Kochen und
Heizen mit dem Gasherd

Aus eigener Erfahrung möchte ich hinzufügen:

Wer noch Streichölzer benutzt: Nach Gebrauch naßmachen, dann erst wegwerfen.

In manchen Booten gibt es unsinnigerweise noch Vorhänge genau über dem Gasherd. Diese muß man unbedingt zur Seite ziehen und sturmsicher fixieren, daß sie nicht über der Flamme hängen können. Besser noch: Abmontieren und  den Vermieter auf die Gefahr aufmerksam machen.

Bei Herden mit Deckel: Brennt noch eine kleine Flamme, kann man sie leicht übersehen und den Deckel schließen. Viel Spaß bei der Rückkehr an Bord! Überhaupt sollte man sich vor Verlassen des Boots überzeugen, dass alle Flammen gelöscht sind. Wo kein Absorberkühlschrank im Spiel ist, ist es ohnehin am besten, das Hauptventil an der Gasflasche zu schließen. 
« Letzte Änderung: 09.06.2022, 08:12 von bádoir »