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Autor Thema: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.  (Gelesen 9493 mal)

Offline Stevie

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Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« am: 03.03.2020, 09:05 »
Da jetzt schon mehrfach Sorgen geäußert wurden, weil bei der Lufthansa-Gruppe Flüge in Europa gestrichen werden, hier mal einige aktuelle Informationen:

Flüge nach Festland-China sind bis 24.03. ausgesetzt, Flüge nach Teheran bis 30.04.20. Außerdem setzen die LH Konzern-Airlines (inkl. Swiss und Austrian) die Frequenzen nach Hongkong, Südkorea und Italien herunter. Bei Eurowings zunächst nur bis Ende der Woche, bei LH bis Ende März und bei Swiss und Austrian teilweise bis Ende April.

Innerdeutsch werden die Frequenzen ebenfalls heruntergefahren. Das betriffft hauptsächlich Verbindungen mit mehreren Flüge innerhalb einer Stunde. So wurde z.B. Düsseldorf - München vormittags teilweise dreimal pro Stunde bedient, was aufgrund verringerter Nachfrage aktuell keinen Sinn macht.

Irland ist von diesen Maßnahmen bisher nicht betroffen. Wenn sich da etwas ändern sollte, werde ich das hier posten!

Gruß Stevie
« Letzte Änderung: 06.03.2020, 09:56 von Stevie »

Offline Stevie

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #1 am: 06.03.2020, 10:14 »
Angesichts der Unsicherheiten bei der Reiseplanung, aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus, bieten die Lufthansa Group Airlines Passagieren für ihre weltweiten Reisen die Möglichkeit, einmalig kostenfrei umzubuchen.

Die Kulanzregel gilt für Passagiere mit nicht gestrichenen Flügen zwischen dem 5. März und 30. April 2020, deren OS/LH/LX/SN/EN Ticket bis einschließlich 5. März 2020 31.03.2020 (geändert am 06.03.) ausgestellt wurde/wird.

Für Umbuchungen gelten folgende Regeln:

-Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN), oder auf einen von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) – sofern dies die Tarifkonditionen zulassen. -> Die Umbuchungsgebühr entfällt

- Falls für das neue Ticket eine andere Buchungsklasse gilt, ist ein evtl. anfallender Aufpreis dafür zu bezahlen.

- Die Reise muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein, bzw. bei bereits angeflogenen Tickets gilt die originale Ticekt-Gültigkeit oder der 31.12.20, je nachdem was früher eintritt.

- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu.

Die Tickets sind nur gemäß der ursprünglichen Tarifkonditionen erstattbar (bei den üblichen Kurz- und Mittelstrecken Economy-Tarifen also gar nicht).

Umbuchungen nach diesen Regeln müssen in der Regel über die Buchungsstelle oder das Lufthansa Callcenter erfolgen.

Gruß Stevie
« Letzte Änderung: 06.03.2020, 15:02 von Stevie »

Offline Stevie

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #2 am: 09.03.2020, 11:03 »
Auch Eurowings hat nun eine Kulanzregelung veröffentlicht:

Weitreichende Kulanzregelungen für Umbuchungen
Kostenlose Umbuchungsmöglichkeit bei Neubuchungen bis zum 31. März 2020
Kostenlose Umbuchungsmöglichkeit bis 31. Dezember 2020 für bereits gebuchte Flüge mit Abflugdatum bis 30. April 2020

Eurowings führt ab sofort flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten ein. Die neuen weitreichenden Kulanzregelungen für Umbuchungen gelten sowohl für bestehende als auch für zukünftige Buchungen.

Umbuchungsmöglichkeit bei Neubuchungen:
Ab sofort und bis zum 31. März 2020 können Eurowings Passagiere bei Neubuchungen einmalig kostenlos umbuchen.  Passagiere können damit ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum innerhalb des Reisezeitraums bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen. Die Differenz zum tagesaktuellen Tarif fällt an.

Umbuchungsmöglichkeit bei bestehenden Buchungen:
Die Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt für alle Flüge mit Abflugdatum bis zum 30. April 2020. Passagiere können einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum innerhalb des Reisezeitraums bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen. Die Differenz zum tagesaktuellen Tarif fällt an.

Für beide Kulanzregelungen gilt: Die Umbuchung muss bis zum 31. Mai 2020 erfolgen. Eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Strecke als die ursprünglich gebuchte ist möglich und kann unter Berücksichtigung eventueller Tarifdifferenzen erfolgen.

Bitte beachten Sie:

Diese Umbuchungen sind für alle gebuchten Flugtickets möglich, die über Eurowings Direktkanäle, wie beispielsweise über eurowings.com oder über die Eurowings Kunden-App, getätigt wurden.

Die kostenlosen Umbuchungen können ausschließlich durch das Service Center erfolgen.
Bei allen Umbuchungen entfällt die Umbuchungsgebühr. Die Differenz zum tagesaktuellen Tarif fällt an.
Umbuchungen sind nur vor Antritt der Reise möglich.

Mit der neuen Kulanzregelung kommt Eurowings dem Wunsch vieler Kunden nach, unter den außergewöhnlichen Umständen durch die Ausbreitung des Coronavirus, ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.

Offline Stevie

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #3 am: 16.03.2020, 16:09 »
Nachdem weltweit täglich neue Einreisestopps verhängt werden und die Nachfrage nach Flugreisen rapide zurückgeht, wird Austrian Airlines den Flugbetrieb ab Mittwochnacht, den 18. März 2020 vorübergehend einstellen. Zunächst streicht Austrian Airlines alle Flüge bis zum 28. März 2020.

Der Flugbetrieb soll kontrolliert und strukturiert zurückgefahren werden, um möglichst alle Passagiere, Crews und Flugzeuge nach Hause zu holen. Um Kunden eine schnelle Rückreise zu ermöglichen, gilt eine vereinfachte Kulanzregel (TWP 2009):
•   Passagiere mit gebuchten Austrian Airlines Flügen für Reisen ab 19. März 2020, die auf OS/LH/LX/SN/EN-Tickets ausgestellt wurden.

•   Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (durchgeführt von: OS, LH, LX, SN, EW, 4U, WK, EN) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse

•   Umbuchung auf Flüge, die von einer anderen Airline (OAL) durchgeführt werden – ausschließlich in der Original-Buchungsklasse

•   Neues Reisedatum: 16. bis 18. März 2020

Offline Stevie

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #4 am: 16.03.2020, 16:20 »
Ryanair hat angekündigt, in den nächsten 7-10 Tagen einen größeren Teil der Flotte am Boden zu lassen. Was das genau bedeutet, ist bisher nicht bekannt. Man hat jedenfalls zugesagt, in den nächsten 7 Tagen die Strecken zu fliegen, die von den Regierungen noch erlaubt sind.

Offline Joesy

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #5 am: 31.05.2020, 09:26 »
Hallo!
Hat jemand von Euch seinen Air Lingus Flug storniert und einen Gutschein dafür bekommen?
Ich habe am 5.4. storniert und außer einem „ Thank you for your
voucher request“ noch nichts erhalten.
Bei LH hat sich auch nichts getan.
Liebe Grüße Joesy

Offline lisnarick

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #6 am: 31.05.2020, 11:25 »
Hi Joesy,
ich habe am 25.3. für meine Flüge einen voucher beantragt: Aer Lingus hat meine Flüge storniert, den Antrag genehmigt und um Zeit für die Bearbeitung gebeten. Am 12.5. Habe ich bei der zuständigen Stelle, für mich Zürich, angerufen. Ich bekam eine Bearbeitungs-Nr., es wurde um Geduld gebeten.
Nächste Woche werde ich wieder anrufen.
Der voucher wird sicher ausgestellt; da er 5 Jahre gilt, habe ich keinen Druck.   Gruss  lisnarick

Offline Neo74

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #7 am: 01.06.2020, 08:37 »
Hallo Joesy,

Ich hatte unseren AerLingus Flug am 31.3. storniert und am 13.5. den voucher erhalten. Zwei Wochen vorher hatte ich jedoch AerLingus angeschrieben und nach dem Sachstand gefragt. Ob ich deshalb dann ev. den voucher früher bekommen habe kann ich nicht sagen, da auf meine Email nicht geantwortet wurde.

Viele Grüße Thomas

Offline Joesy

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Re: Flugstreichungen, Kulanzregelungen, etc.
« Antwort #8 am: 01.06.2020, 13:14 »
Danke für eure Rückmeldungen.
Ich werde noch zwei Wochen warten und dann nochmal anrufen.

Gut zu wissen, dass dr Gutschein 5 Jahre füllig ist, da ich ihn 2021 wahrscheinlich noch nicht einlösen kann.

Liebe Grüße Joesy