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News und Ankündigungen => Shannon-News => Thema gestartet von: bádoir am 03.10.2018, 19:48

Titel: Eintrag von Schadstoffen
Beitrag von: bádoir am 03.10.2018, 19:48
Waterways Ireland macht in Marine Notice 109/2018 (neben Regelungen für Dauerlieger) auf Artikel 38 (I) der Kanalverordnung von 1986 aufmerksam:


"Keine Person darf den Eintrag von Schadstoffen in Kanäle verursachen oder zulassen. Die Lagerung von Altöl oder sonstigen Gefahrstoffen ist auf Grundstücken neben den Kanälen verboten."

Anm.: Der Chartergast wird wohl keine Schadstoffe an den Ufern lagern. Eher geht es wohl dem Urlauber um die Frage, inwieweit der Ablassen von Fäkalientanks oder Grauwasser ins Gewässer unter dieses Gesetz fällt. Prinzipiell ist das mit "ja" zu beantworten, aber die praktische Umsetzung ist ja auch bekannt. Das wurde im Forum schon viel diskutiert, darum hier zur Information die Gesetzeslage.