Shannon-Forum

Revier und Liegeplätze => Angeltipps => Thema gestartet von: Rüdiger Steinacher am 05.10.2006, 11:10

Titel: Fischereigesetze
Beitrag von: Rüdiger Steinacher am 05.10.2006, 11:10
 :DLiebe Bootsgemeinde,
ich freue mich sehr über das neue Forum und habe gleich eine Frage: Welche Erfahrungen haben Sie mit dem "Share Certificate" gemacht. Von unserem lieben Sven wurde ich in einem anderen Forum über die verschärften Fischereigesetze informiert. Gruß RJS
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Garfield am 05.10.2006, 11:39
Hallo,

mit den Share Certificates habe ich folgende Erfahrung gemacht:

2000: keine Ahnung gehabt, dass man sowas braucht, auch wurden
         wir von niemandem darauf aufmerksam gemacht.

2001: dasselbe wie in 2000

2002: dasselbe wie zuvor

2003: dasselbe wie zuvor

2004: Über ESL gebucht, wurden auf das Share Certificate in
         Kenntnis gesetzt, wurde aber nur einmal (€ 7,00) in Rechnung
         gestellt, obwohl 5 Personen an Bord waren und ich ausdrücklich
         nochmals in der Marina in CoS nachgefragt hatte

2005: bei Waveline über Stevie gebucht, weiß jetzt nur nicht, ob die
         Share Certificates im Reisepreis enthalten waren oder nicht.

LG
Marc
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: FrankH am 06.10.2006, 07:20
moin, moin,

also ich habe die erfahrung gemacht, das man das SC seperat erwerben muss. ist aber bei jedem Bootsverleiher möglich. Ich habe es bei Silver Line und bei Waveline bekommen. Uns reichte eins, da wir eh nur "irlandangler" sind.
kontroliert hat uns keiner und fische gab auch ohne Ende an der Angel  ;) ;D

grüße

frank
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Stevie am 06.10.2006, 08:57
Die Share Certificates müssen tatsächlich vor Ort erworben werden. Als kostenlose Zugabe wären sie dann bei dem geringen Preis doch etwas dünn  :D. Bei allen Vermietern hängen die entsprechenden Hinweise am Empfang aus. Wenn die Kunden als Angler erkennbar sind, weisen die meisten auch extra darauf hin.

Gruß Stevie
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Olli am 10.10.2006, 16:13
Wir wurden bei Waveline immer bei der Bootsübernahme darauf hingewießen das seit 2004 jeder der Angeln möchte einen Erlaubnisschein benötigt und konnten die Scheine auch gleich im Office erwerben.Bis zum Jahre 2003 brauchte man nur unterhalb von Banagher einen Erlaubnisschein.

L.G.
OLLI
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Rüdiger Steinacher am 11.10.2006, 11:41
 :D Liebe Bootsgemeinde, lieber Olli
das "Share Certificate" wurde und wird flußaufwärts von Banagher zwingend und flußabwärts freiwillig verlangt. Ich empfehle es aber immer grundsätzlich zu erwerben. Besonders die neuen Gesetze zum Hecht- und Coarse Fish (Weißfisch)  fischen sind zu beachten. Bitte nicht vergessen, Fischer sind auch Umweltschützer. Gruß RJS
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Tina am 11.10.2006, 21:09
Hallo Angler,

unabhängig von der Frage des share certificate möchte ich auf ein paar Neuerungen hinweisen-

Marine Minister John Browne hat am 20. Juli 2006 für die Republik Irland neue Angling Bye Laws unterzeichnet, die seit Mitte des Jahres gültig sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt Folgendes:

-    Pro Tag und Angler darf nur ein Hecht unter 50 cm (Länge von Nasenspitze zu Schwanzgabelung) entnommen werden.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 0,75 kg Hechtfleisch (Filets, Steaks, Koteletts, Seitenteile oder in jeglicher anderer Form) in seinem Besitz haben.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 4 Friedfische pro Tag entnehmen, absolutes Fangverbot für Fische über 25 cm.

-    ein Angler darf nur 12 tote Köderfische dabei haben, davon dürfen von ihm nur vier selbst gefangen sein. Für die restlichen 8 ist eine Quittung vom Angelgeschäft notwendig.

Quelle:
http://www.shannon-fishery-board.ie/aboutus/legislation.htm

Sollte ich etwas nicht richtig übersetzt haben, bitte ich um einen Hinweis.

Viel hat sich nicht geändert oder? Erstaunlich sind die Bestimmungen hinsichtlich der Friedfische im Vergleich zu Deutschland. Hier ist es nämlich genau umgkehrt: Kleine drinlassen und über Mindestmaß darf entnommen werden.

Gruß Tina
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: willupp am 12.10.2006, 13:12
Hallo,

ich habe mal die deutsche Version der - auf der von Tina beschriebenen Website - abgelegten Bestimmungen downloaded und hier angehängt.

Gruß

Wilhelm
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Rüdiger Steinacher am 13.10.2006, 09:49
Hallo Angler,

unabhängig von der Frage des share certificate möchte ich auf ein paar Neuerungen hinweisen-

Marine Minister John Browne hat am 20. Juli 2006 für die Republik Irland neue Angling Bye Laws unterzeichnet, die seit Mitte des Jahres gültig sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt Folgendes:

-    Pro Tag und Angler darf nur ein Hecht unter 50 cm (Länge von Nasenspitze zu Schwanzgabelung) entnommen werden.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 0,75 kg Hechtfleisch (Filets, Steaks, Koteletts, Seitenteile oder in jeglicher anderer Form) in seinem Besitz haben.

-    Ein Angler darf nur noch maximal 4 Friedfische pro Tag entnehmen, absolutes Fangverbot für Fische über 25 cm.

-    ein Angler darf nur 12 tote Köderfische dabei haben, davon dürfen von ihm nur vier selbst gefangen sein. Für die restlichen 8 ist eine Quittung vom Angelgeschäft notwendig.

Quelle:
http://www.shannon-fishery-board.ie/aboutus/legislation.htm

Sollte ich etwas nicht richtig übersetzt haben, bitte ich um einen Hinweis.

Viel hat sich nicht geändert oder? Erstaunlich sind die Bestimmungen hinsichtlich der Friedfische im Vergleich zu Deutschland. Hier ist es nämlich genau umgkehrt: Kleine drinlassen und über Mindestmaß darf entnommen werden.

Gruß Tina



Liebe Tina,
darf ich ergänzen? Niemand darf im Besitz von mehr als einem Hecht unter 50 cm oder 0,75 kg Hechtteilen sein. Gruß RJS
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Bernd Groten am 14.10.2006, 12:28
Hallo Zusammen.

ich möchte noch ergänzen das es seit dem letzten Jahr auch Begrenzungen für den Hechtfang am Erne in Nord-Irland gelten:

-Hechte über 4 Kg sind tod oder legendig zurück zusetzten
-pro Tag drüfen nur 2 Hechte entnommen werden

Dieser Hinweis steht seit letzten Jahr am Erne in Enniskillen.

Gruß

Bernd

Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Moelller am 15.10.2006, 18:11
Hallo Bernd,

bist Du sicher, daß auch tote oder nicht mehr lebensfähige Hechte zurückgesetzt werden müssen ?

Wo ist da der Sinn ? Achso ist ja ein Gesetz, da erübrigt sich die Frage nach dem Sinn  ::)

Gruß
Dirk
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Holger am 15.10.2006, 19:11
Hallo Dirk,

auch tote wieder rein, damit man dem Kontrolleuer nicht sagen kann, "Eigentlich wollte ich den großen Hecht ja wieder zurück setzten, aber leider war er tot" und in Wirklichkeit hat man dem Fisch selbst getötet. So wird sichergestellt, dass man die Regelung nicht durch lügen umgehen kann.

Gruß

Holger
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: UweM am 16.10.2006, 09:47
Hallo Zusammen

über den Sinn von Fischereigesetzen kann man immer diskutieren ;), in Bezug auf die Hechtfischerei in Irland machen die Regelungen aber sicher Sinn.

Die meisten Irlandfahrer fliegen ja auch in erster Linie wegen der Landschaft und des Bootfahrens an sich auf die Insel und angeln eher zum Spaß ein bischen nebenbei. Die haben, wie auch ich, sicher kein Problem mit den Regularien. Wenn ich in zwei Wochen 2-3 mal ein frisches Hechtfilet auf dem Teller habe ist das schön, wenns nicht klappt-wie dieses Jahr- ist es auch gut und es gibt eben Steaks ;D.

Aber solche Gesetze machen natürlich nur Sinn wenn sie auch kontrolliert werden.
Ist von Euch schon mal jemand kontrolliert worden in den letzten Jahren???

Dazu eine kurze Geschichte: Ich habe dieses Jahr im Mai im nördlichen Erne ein "Männerboot" mit 6 Anglern getroffen. Die haben mir, während sie ganz stolz einen wirklich imposanten 1,20m-Hecht in die Kombüse gebracht haben, erzählt, daß sie jedes Jahr 3x nach Irland fahren und sich in  dieser Zeit nur von Fisch ernähren.

Nun zeugt das ja von einer gesunden Ernährungsweise, aber mir haben sich doch 2 Fragen gestellt:

1. Wieviel Hechte müssen die fangen um 6 Personen 3 Wochen lang davon satt zu kriegen???
2. Warum wurden die in der Vergangenheit noch nie kontrolliert???

 Beste Grüße
Uwe

Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Garfield am 16.10.2006, 10:00
Hallo Uwe,

ich bin zwar auch leidenschaftlicher Angler, aber für 5 Mann reicht ein 60-70 cm Hecht pro Tag. Warum die die schönen Ladys mit 1,20 Meter abschlachten, bleibt mir ein Rätsel und wird von mir und meiner Crew aufs Äußerte verachtet. :o

Kontrolliert wurden wir in 6 Bootsurlauben noch "NIE". Davon abgesehen hätten wir auch nie ein Problem gehabt (doch, denn wir hatten bis auf zweimal nie eine Lizenz, weil wir nicht wussten, dass wir solch eine brauchen). Wir hatten aber nie zuviel Fisch an Bord, manchmal auch gar nichts, da unsere Gelüste auf Steak eingestellt waren. Abwechslung muss doch auch sein.

Petri Heil
Marc
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Moelller am 16.10.2006, 10:35
Tach zusammen,

ich muß mich jetzt mal outen, weil ich gerade hin- und herschwanke und so wie es aussieht gegen das Gesetz verstoßen habe. Den Hecht, den Ihr im nebenstehenden Bild seht, habe ich dieses Jahr am Erne gefangen. Beim Versuch den Haken zu lösen, stellte sich heraus, daß er den Haken so tief geschluckt hat, daß ein Zurücksetzten zum sicheren Verenden des Tieres geführt hätte. Ich wußte nichts von dem neuen Gesetz (aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), so haben wir das Tier in zwei Tagen verspeißt. Mir will nicht in den Kopf gehen, daß ich den Hecht, wissentlich der Tatsache des kurzfristigen Verendens, wieder ins Wasser werfen muß, um in dann einige Stunden später bäuchlings an der Wasseroberfläche schwimmen zu sehen. Jedoch glaube ich, daß selbst die Aussage von mir, daß ich einen Fischereischein besitze und beurteilen kann, ob ein Fisch verenden wird oder nicht, mich nicht retten wird.

Was denkt Ihr darüber ?

Mit einem ganz schlechten Gewissen auf Antworten wartend

Dirk
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Garfield am 16.10.2006, 10:49
Hallo Dirk,


klar, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter, Gott sei Dank oder Leider.

Was jetzt davon passt, weiß ich im Moment auch nicht.

Ich hätte aber, wäre ich an deiner Stelle, genau so gehandelt. Ob im Bewusstsein der neuen Gesetzeslage oder auch nicht. Ein Tier qualvoll verenden zu lassen ist wohl auch nicht im Sinne derjenigen die solche Gesetze erlassen, oder doch  ???

Am Besten wäre doch die Angelei ganz und gar zu verbieten, dann wäre alles wieder im Lot. Nur dann frage ich mich warum ich den Angelschein erworben habe. "Ratlosigkeit"  ;)

Trotzdem werde ich bei meiner Angelei bleiben und zwar so wie ich es für richtig halte, nämlich catch and release. Da wir als Köder selbstgebastelte Streamer mit einem Einfachhaken verwenden, wir dieser Name (C&R) bei uns gelebt. Mit Drillingen haben wir nichts am Hut, da doch meist ein Tier getötet werden müsste, obwohl das gar nicht nötig wäre.

Immer noch Petri Heil
Marc
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Moelller am 16.10.2006, 10:54
Hi Marc,

ich halte mich auch an C&R, doch in diesem Fall ging es nicht. Jedoch hat mich Dein Beitrag schon weitergebracht, werde in Zukunft in Irland keinen Drilling mehr verwenden. Natürlich kann es auch mit einem Einfachhaken passieren, daß der Fisch nicht mehr zu retten ist, jedoch scheint mir die Wahrscheinlichkeit doch sehr viel geringer zu sein.

Immer noch schlechtes Gewissen habend, aber nicht merh so doll  8)

Dirk
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: softi am 16.10.2006, 12:21
Hollo Marc & Dirk
ich stimme Marc absolut zu. Auch wir fischen seit Jahren schon ohne Widerhaken. Es braucht dann halt etwas mehr Gefühl den Fisch zu landen. In den 25 Jahren wo ich in meinen Teich  fische, ist noch nie ein Fisch wegen des Hakens verendet.
Ciao Erwin
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: willupp am 16.10.2006, 17:39
Hallo,

ich muss ganz ehrlich zugeben, die Gesetze in Irland verstehe ich nicht ganz! Soll aber nicht heißen, dass ich sie nicht beachte!

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hecht erst ab dem dritten Jahr ablaicht und er dann im Allgemeinen eine Größe von ca. 45 - 55 cm hat, was soll das, dass man nur die unter 50 cm mitnehmen darf. Soweit ich informiert bin, sind die deutschen Mindestmaße so gelegt, dass jeder Fisch mindestens einmal in seinem Leben abgelaicht haben sollte (beim Hecht 50 cm - also wird alles geschont, was kleiner als 50 cm ist). Wenn jetzt aber die Kleinen mitgenommen werden und die Großen, trotz Schonung, irgendwann mal sterben - wer soll sich dann vermehren? Ich weiß, die anderen Einschränkungen (max. 1 Hecht pro Tag oder max. 750 gr Hechtfleisch) schränken das Ganze natürlich auch noch ein. Aber bei den vielen Besuchern, die auch zum Angeln nach Irland kommen ??? Und die hohe Zahl der abgelaichten Eier spielt natürlich auch noch eine Rolle. Wobei sich das wieder relativiert, da Hecht durchaus auch kannibalistisch veranlagt sind - heißt, die fressen sich auch gerne gegenseitig. Und auch Barsche werden Jagd auf kleine Hechte machen und verspeisen ;).

Während unseres letzten Aufenthaltes haben wir auch schöne Hechte zwischen 35 und 110 cm gefangen und grundsätzlich schonend zurück gesetzt. Hätten aber auch gerne mal einen gegessen. Und für 5 Leute wäre ein 50 cm langer (kurzer  ;)) Hecht ja wohl etwas zu klein. Da bleibt beim filetieren ja nicht viel übrig.

Aber den Tipp von Marc werde ich / werden wir bei unserem nächsten Angeln auf jeden Fall berücksichtigen: Einfachhaken ohne Widerhaken zu benutzen. Kann beim Lösen eines gefangenen Fisches nur von Vorteil sein!

Gruß

Wilhelm

P.S. Uwe, ich bin in Irland noch nie kontrolliert worden!
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: Bernd Groten am 16.10.2006, 18:50
Hallo,
über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man sicherlich streiten. Beachtet man hierbei aber, das von einer ablaichenden Hechtdame von 1 Meter nur ca. 10 Hechte es bis zur Läichfahigkeit schaffen macht es sicherlich Sinn  nur nichtlaichfahige Hechte zu entnehmen. Dies ist auch der Gedanke der hinter diesem Gesetzt steht.

Kontrollen am Wasser am Erne fanden in den lezten Jahren vermehrt statt. Bis auf dieser Jahr bin ich in den letzten Jahren jedesmal kontrolliet worden.

Zu den Linzezen am Erne sollte man wissen, das es am Erne zwei Lizenzen gibt. Am Lower Lough Erne benötigt man beim Angeln mit Kunstködern eine andere Lizenz (teurer) als am restlichen Erne.

Gruß

Bernd
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: FrankH am 26.04.2007, 07:08
moin, moin,

folgendes habe ich gefunden:

Die irische Regierung hat seit diesem Jahr neue Gesetze zum Thema Angeln erlassen.

Bisher war es wirklich so geregelt, dass man nur für den Fang von Lachs, bzw Meerforelle eine staatliche Lizenz gebraucht hat. Der Fang aller anderen Fischarten war von staatlicher Seite her frei. Gewässerlizenzen hat man nicht für alle Gewässer benötigt. Die Klassiker Lough Mask, Lough Corrib, die großen Seen im Südwesten im Killarney Nationalpark und noch viele mehr waren Lizenzfrei zu befischen.
Der Shannon war streckenweise auch frei.

Seit diesem Jahr gelten wie gesagt neue gesetzliche Regelungen. Was die Finanzen angeht, die auch erheblich teurer, bzw neu eingeführt worden sein sollen auch für den Hechtfang, was ich hier schreibe ist momentan nur Halbwissen, ich habe mich noch nicht eingelesen, da demnächst kein Irlandurlaub bei uns ansteht, jedenfalls soll es jetzt wohl auch staatliche Lizenzen für die Hechtangelei geben.
Ganz neu sind jetzt allerdings die Fangbegrenzungen. Bisher war es so geregelt, dass pro Angler nur 2kg Hechtfleisch mitgeführt werden durften. Kapitale durften entnommen werden zur Präparation, dann gab es Schonmasse, die allerdings im normalen Bereich lagen und absolut vernünftig waren. Neuerdings dürfen Hechte über 50cm nicht mehr entnommen werden. Es dürfen nur noch 750 Gramm Hechtfleisch pro Angler mitgeführt werden.
Mit dieser Regelung soll wohl vermieden werden, dass überhaupt noch Hechte entnommen werden.

Es ist halt wie es immer ist, schwarze Schafe unter uns Anglern haben uns das wohl eingebrockt. Ausserdem wurde mittlerweile die Wirtschaftskraft des Angeltourismus erkannt. Ist ja auch absolut legitim. Nur ist Irland nicht mehr das freie Hechtangelparadies das es mal war.

Mir persönlich machen jetzt diese Gesetzesänderungen nicht den Irlandurlaub madig, dazu liegt mir zuviel an Land und Leuten. Allerdings sollte man dies wissen bevor man dort Ärger bekommt!

Was die Kosten angeht muss ich mich mal auf die Suche machen. Wer selbst lesen will, gute Infos bekommt man hier:

http://www.cfb.ie

Das ist die Seite des Central Fisheries Board.

Und hie rhab ich auch schon die Gesetze gefunden:

AUS GRÜNDEN DES UMWELTSCHUTZES SOLLTEN ALLE HECHTE WIEDER LEBEND ZURÜCK INS WASSER GEWORFEN WERDEN.
Folgende Gesetze wurden zum Schutz unserer Hecht und Weißfisch-Bestände erlassen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann zur Konfiszierung von Angel, Boot und Ausrüstung führen. Des Weiteren können hohe Geldstrafen verhängt werden.
· In der vorliegenden Hecht und Weißfisch Verordnung bezeichnet “Weißfisch” jedweden Süßwasserfisch, ausgenommen Hecht, Lachs, Forelle, Aal oder Elritze;
·
VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VON HECHTBESTÄNDEN NR. NO. 809, 2006
· Das Töten von mehr als 1 Hecht pro Tag ist verboten.
· Das Töten von jedwedem Hecht länger als 50 cm ist verboten.
· Der Besitz von mehr als einem ganzen Hecht größer als 50 cm oder schwerer als 0,75 kg Hechtfleisch pro Person ist verboten.
· (i) Der Besitz von mehr als 12 Weißfischen zum Gebrauch als Köder zum Angeln von Hechten ist verboten.
· Für den Fall, dass eine Person mehr als 4 Weißfische zum Gebrauch als Köder zum Angeln von Hechten im Sinne des oben genannten Paragraphen (i) in ihrem Besitz hat, so muss diese
· (a) die Fische bei einem bei den regionalen Behörden registrierten Anglerausrüster oder Händler von Köderfischen erworben haben, in deren Fischgebieten der Ausrüster oder Händler seinen Geschäftssitz hat, und
· (b) eine Kaufquittung erhalten und diese aufbewahrt hat.

VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VON WEISSFISCHBESTÄNDEN UND VERKAUFSVERBOT VON WEISSFISCH NR. 806, 2006
· Unter keinen Umständen darf eine Person an einem Tag mehr als 4 Weißfische fangen und töten.
· Unter keinen Umständen darf eine Person einen Weißfisch fangen und töten, der länger als 25 cm ist, die Messung erfolgt in grader Linie von der Nasenspitze bis zur Gabelung in der Schwanzspitze.
· Jedweder unabsichtlich gefangene Weißfisch, der einen Verstoß gegen die vorliegende Verordnung darstellt, ist vorsichtig zu behandeln und ohne jedwede vermeidbare Verletzungen wieder in das Gewässer zu setzen, dem er entnommen wurde.
· Der Verkauf oder das Angebot von jedwedem Weißfisch durch jedwede Personen ist verboten, unabhängig davon, auf welche Art und Weise dieser gefangen wurde. Ausgenommen davon sind die Bezirke Louth und Moville.
· Der Bezirk “Louth Area” wird durch Paragraph 31 des Britisch-Irischen Gesetzes von 1999 (Nr. 1) definiert. („The British –Irish Agreement Act 1999 (No.1 of 1999)“)
· Der Bezirk “Moville Area” wird durch Paragraph 2 des Foyle Fischereigesetzes von 1952 (Nr. 5/1952) definiert, („The Foyle Fisheries Act 1952 (No.5 of 1952)“).
· Der Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs von lebendem Fisch als Köder von Süßwasserfisch ist verboten.
· Das Umsetzen von Rotaugen (Rutilus rutilus) von jedwedem Gewässer in ein anderes Gewässer ist verboten.
· Das Angeln nach Hechten und Weißfischen mit jedweden anderen Ausrüstungen als Angel und Angelschnur ist verboten.
· Der Gebrauch von mehr als gleichzeitig zwei (2) Angeln zum Angeln nach Hecht und Weißfisch in Süßwasser zu jedwedem Zeitpunkt ist verboten.
· Bitte keinen Müll hinterlassen.
· Bitte kein offenes Feuer anzünden.

Eine Kopie der vollständigen Verordnungen, maßgeblich für oben genannte Verordnungen, ist bei Ihrer lokalen Fischereibehörde erhältlich.

Central Fisheries Board, Swords Business Campus, Swords, Co. Dublin, IRELAND.
Telephone: (01) 8842 600 Fax: (01) 8360 060
Email: info(at)cfb.ie

Meinungen, Hinweise ?


Gruß

Frank
Titel: Re: Fischereigesetze
Beitrag von: tusch klaus am 08.05.2007, 13:48
Hallo,
Als ich zum ersten Mal in Irland war (1993) war es eine Tour mit unserem Angelverein.
Wir sind alle keine Extrem-Angler, die Hechtfilets in der Tieflühltruhe sammeln aber gerne angeln und die Fische auch verspeisen.
Von denen, die damals mitgefahren sind, will wohl niemand mehr zum Angeln nach Irland, da eine Maximallänge von 50 cm bei uns die Mindestgröße für die Entnahme ist.
Bei der Verpflegung von ca. 8 Personen langen dann keine 2 Hechte normaler Größe mehr, sondern mind. 4 (Baby)Hechte unter 50 cm. Die müssen auch erstmal gefangen werden, da nicht immer alle angeln.
Ich glaube, daß sich Irland mit diesen (Extrem)Beschränkungen keinen Gefallen tut, da wesentlich weniger Angeltouristen dort Urlaub machen.
Wenn jemand sagt, dann sollen die doch zuhause bleiben, vergißt er, daß Angler viel dazu beigetragen haben, den Tourismus anzukurbeln.
Ich bin gespannt, ob es evtl. eine Untersuchung in der nächsten Zeit zu diesem Thema gibt.
Gruß Klaus
(Hobbyangler, der nicht für die Gefriertruhe angelt)