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Autor Thema: ALLGEMEINE REGELN  (Gelesen 2940 mal)

Offline bádoir

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ALLGEMEINE REGELN
« am: 08.01.2013, 14:50 »
Zum Jahresbeginn hat Waterways Ireland wieder wichtige  Regeln in einer Marine Notice zusammengefaßt. Hier nur die Punkte, die auch den Charterskipper betreffen:


Die Plätze der Pumpoutstationen dürfen nicht zum normalen Anlegen verwendet werden.


Smartcards können auch für den elektrischen Landanschluß verwendet werden, wie er in Scarriff, Shannonbridge, Garrykennedy, Carrick und Ballina/Tipperary  zur Verfügung steht.


Anleger für Passagierschiffe dürfen nicht benutzt werden, wenn die Ankunft eines Schiffs bevorsteht.


Die Anleger ober- und unterhalb von Schleusen dienen nur dem Zweck der Schleusenbetätigung und nicht dem längeren Liegen.


Der Wellenschlag, den das Boot verursacht, sollte immer wieder durch einen Blick zurück beobachtet werden. Er kann für andere lästig sein und Schäden verursachen. Dies ist besonders zu beachten:

* bei Vorbeifahrt an angelegten Booten
* bei Einfahrt in einen Hafen
* bei Anfahrt an einen Anlegesteg
* bei Vorbeifahrt an Anglern
* bei Vorbeifahrt an Erholungssuchenden am Ufer


Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h besteht:

* im Umkreis von 200 m von einer Brücke, einem Kai, Anlegesteg oder Umschlagplatz
* in Häfen
* in Kanälen (Royal und Grand: 6 km/h)
* im Umkreis von 100 m von einem angelegten Boot
* in der gesamten Shannon – Erne – Wasserstraße (SEW)


Im Ernesystem müssen die Regionen mit gesetzlichen Beschränkungen auf 10 km/h beachtet werden.


Am Royal und Grand Canal gelten max.  6 km/h.


Am Barrow darf nicht schneller als 11 km/h gefahren werden, außer wenn dies für sichere Navigation bei schneller Strömung erforderlich ist.

Anm.: Hier habe ich den mißverständlichen Originaltext übersetzt.  Es  kann aber für die sichere Navigation  nur die Geschwindigkeit durch das Wasser stromauf gemeint sein. Stromab sollte KEINESFALLS  die maximal erreichbare Geschwindigkeit über Grund angestrebt werden, sondern gerade soviel Gas, daß das Boot manövrierfähig bleibt



Engstellen
(dazu zählen auch alle Kanäle) sind besonders anfällig für Ufererosion. An diesen Stellen sollte so langsam wie möglich gefahren werden, so, daß das Ruder gerade noch reagiert.


Auf Kleinsegler sollte besonders Rücksicht genommen werden, da diese oft von übenden Jugendlichen gesteuert werden. Die Kurse sind durch gelbe Bojen markiert.


Ruderboote aller Art haben geringe Freibordhöhe, sodaß das Wasser schnell "einsteigt". Deshalb sollte man ihnen genug Platz lassen und auf minimalen Wellenschlag achten. Mit reichlich Aktivitäten durch Vereine ist in besonders Athlone, Carrick-on-Shannon, Coleraine, Enniskillen und Limerick zu rechnen. (Anm.: Am Barrow besonders auch in Carlow)


Schwimmen
in befahrbaren Routen, besonders an Brücken ist verboten wegen der Gefahr, übersehen zu werden.

Anm.:  Man sollte sich aber nicht drauf verlassen, daß Einheimische dies beachten. Zum Teil ist es sogar ein "Sport", kurz vor dem Boot ins Wasser zu springen. Vor allem die Schiffschraube ist sehr gefährlich. Sollte man so einen Schwimmer spät entdecken, sofort das Gas in Leerlauf stellen  - KEINESFALLS versuchen, durch Gas rückwärts zu "bremsen!"


In der Republik Irland ist das Tragen von Schwimmwesten auf Booten unter 7 m Länge vorgeschrieben. Dies gilt für Personen, die sich  auf Deck aufhalten bzw. generell in offenen Booten. Sie sollten aber auch auf größeren Booten getragen werden, besonders bei Schleusenmanövern, beim An- und Ablegen sowie beim Ankern. Anm.: ganz besonders auch auf Deck bei stürmischem Wetter und Wellenschlag.

Auch Wasserskifahrer, Wakeboarder und Nutzer diverser nachgeschleppter Wasserspielzeuge sollten Schwimmwesten tragen.


Auf den Armeeschießplatz in der Nähe von Boje 2 und 3 im Lough Ree ist zu besonders zu achten.


An der Portumna Drehbrücke sollte man nicht versuchen, die Gebühr bei Vorbeifahrt zu entrichten. Diese wird stets an den Anlegern entrichtet.


Über die  besonderen Voraussetzungen, die am Shannon stromab über die Navigationsgrenze  hinaus herrschen, muß man sich, wenn man eine Sondergenehmigung zum Befahren hat (!) , gründlich informieren.


Beim River Bann ist im Führer besonders der Abschnitt "Flow in the River" zu beachten. Hier sind die Gefahren bei Hochwasser beschrieben. Informationen zur Hochwasserlage am River bann sind zu erhalten bei:
Rivers Agency, Coleraine Tel. 0044 28 70342357 bzw. vor Ort unter 028 70342357.

Anm.: Die Mailadresse Dritter direkt zu veröffentlichen, ist wegen der Spam-Robots  heikel, aber wer rivers.coleraine mit dardni.gov.uk kombiniert, wird sicher fündig.



Auf elektrische Freileitungen, welche die Wasserwege kreuzen, ist besonders zu achten. Man sollte keinesfalls Gegenstände oder Personen, die im Kontakt mit der Leitung stehen, berühren. Auch ohne direkte Berührung ist die Gefahr eines elektrischen Überschlags ist zu beachten.


In der Nähe von Unterwasserkabeln und –rohren darf nicht geankert werden. Diese Stellen sind an den Ufern gekennzeichnet.


Bei Niedrigwasser ist zu beachten:

* immer in der Mitte des Fahrwassers bleiben, nicht die Kurven schneiden und so in die Nähe der Marker kommen.

* nicht zu viel Gas geben, weil das Heck bei mehr Kraft an der Schraube tiefer einsinkt.

* Trockengefallene Ufer sind besonders erosionsgefährdet durch zu schnell fahrende Boote.

* Bei Wassermangel sollte auch rationell geschleust werden. Das heißt, es sollte der Platz in der Kammer durch mehrere Boote genutzt werden. Steht die Schleuse verkehrt herum,  sollte man sie nicht ohne Boote füllen oder leeren, sondern warten, bis Boote angekommen sind, welche die Füllung bzw. Leerung  ausnützen können.

Anm.: Die so entstehenden Wartezeiten sind vielleicht unangenehm, aber letztlich kürzer, als wenn der Kanal keine ausreichende Wassertiefe mehr bieten kann.
Bei sehr wenig Verkehr ist dieses Verfahren natürlich nicht praktikabel, aber dann ist die Gefahr des Fast-Trockenfallens nicht so groß. Man sollte besser den Schleusenwärter kontaktieren, er hat den Überblick, wer gerade wo  unterwegs ist.



Alle Skipper sollten sich auf dem laufenden halten, was die Markerumstellung in der Republik von rot/schwarz auf rot/grün anbetrifft. Die Toppzeichen bleiben in der Form wie gehabt: rund für die roten Backbordmarker, quadratisch für die (jetzt) grünen Steuerbordmarker.  Weiße Pfeile zeigen zusätzlich auf die schiffbare Seite.

Der umsichtige Skipper verläßt sich nie auf eine einzelne Markierung. Insbesondere die schwimmenden Bojen können verdriftet sein. Gerade bei niederem Wasserstand läßt die Kette Spiel dafür; auch kann sich der Betonklotz, an dem die Boje verankert ist, sich durch Strömung, Sturm oder mißbräuchliches Anlegen verschoben haben.

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Quelle: Special Marine Notice 1/2013 von Waterways Ireland
« Letzte Änderung: 09.01.2013, 10:03 von bádoir »