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Patente und Führerschein
Garfield:
Hallo Jochen, hallo Frank,
ihr scheint euch ja gut über dieses Thema auszukennen. Jetzt mal eine Frage von mir:
Habe von einer mir nicht bekannten Person einmal gehört (ist sicher schon 5 Jahre her), dass man wenn man das Bodenseepatent besitzt (Motor u. Segel) dann eigentlich in ganz Europa rumschippern kann. Umgekehrt aber nicht. Kann mir da einer mal Klarheit verschaffen, bitte?
Ich weiss, dass mit einem deutschen Bootsführerschein bzw. auch österr. Schein auf dem Bodensee nicht gefahren werden darf.
Schöne Grüsse
Marc
Hubi:
Hallo Marc,
nicht direkt, vorher muß man folgendes tun:
das Bodenseeschifferpatent (das es auch wieder unter Segel und/oder Motor gibt, interessanterweise aber erst ab 4,4 kw/6 PS) kann ohne zusätzliche Prüfung jederzeit in den entsprechenden deutschen SBF Binnen umgeschrieben werden (natürlich gegen Scheinausstellungsgebühr). Dieser wiederum sollte in jedem anderen europäischen Land mit Führerscheinpflicht als "Binnenführerschein" akzeptiert werden. Darüberhinaus kann man sich mit den Bodenseeschifferpatent unter Motor beim SBF See die Praxisprüfung ersparen, denn die wird anerkannt.
Gruß Frank
Norbert V:
Hallo Chris,
ist doch schon Spitze welche Fachkräfte wir hier im Forum haben. Frank hat es ganz genau beschrieben.
Ich habe den Binnenschein eigentlich nur gemacht, daß ich in Meck-Pom ohne Einschränkungen fahren kann.
Dort im Revier sind kurz Abschnitte zwischen 2 Führerschein freien Revieren, weiss der Geier warum, Führerscheinpflichtig..
Gruß
Norbert V
Jochen Pechthold:
Hallo Garfield,
Achtung, der Sportbootführerschein binnen gilt meines Wissens auch für alle Flüsse die als europäische Wasserstraßen eingestuft sind. Folglich ist mit diesem Schein die gesamte Donau und ein paar Nebenflüsse (welche nicht für den Schiffsverkehr gesperrt sind) bis zur Donaumündung am schwarzen Meer befahrbar. Natürlich schließt es die Visapflicht beim durchfahren der einzelnen außereuropäischen Länder nicht aus.
Gruß aus dem bewölkten Unterfranken
Stevie:
Hallo Norbert,
falls Du mit den "kurzen Abschnitten" u.a. die Müritz meinst: Das ist seit diesem Jahr geändert worden! Die Müritz kann nun mit Charterschein bis Windstärke 4 entlang der Betonnung überquert werden.
Gruß Stevie
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