MARINE NOTICE
Nr. 85 von 2008
Anlegen an Jettys
Waterways Ireland möchte alle Bootsführer und –Besitzer daran erinnern, dass Anleger, die an Schleusen angrenzen, speziell dazu dienen, die Durchfahrt durch diese Schleusen zu ermöglichen. Boote sollten diese Anleger nicht blockieren beziehungsweise sollten an diesen Anlegern nicht für einen längeren Zeitabschnitt festgemacht werden.
„Canal Bye-Law“ gibt folgendes an:
25. (1) Keine Person sollte ein Boot festmachen an
(a) Schleusen, Schützen, Staustufen, Wehren beziehungsweise Brücken in solch einer Art und Weise, dass eine sichere Benutzung der eben erwähnten Schleusen, Schütze, Staustufen, Wehre beziehungsweise Brücken beeinträchtigt wird.
„Shannon Navigation Bye-Laws“ legt folgendes dar:
17. (4) Eine Person sollte ein Boot nicht anlegen ohne die Erlaubnis der Commissioners –
(d) damit es nicht zu einer Behinderung beziehungsweise einer möglichen Behinderung der Passage eines anderen Bootes, eine Gefahr beziehungsweise eine mögliche Gefahr für ein anderes Boot oder zu einer Auslösung beziehungsweise einer möglichen Auslösung einer Verletzung beziehungsweise eines Schadens an Personen beziehungsweise Eigentums kommt.
Waterways Ireland dankt seiner Kundschaft für ihre Kooperation in dieser Sache.
Quelle: Waterways Ireland