Revier und Liegeplätze > Anreise zum Boot
Flugstornierung Hahn - Knock Sept bis Nov.
paolo:
--- Zitat von: Bernd Biege am 26.08.2012, 12:19 ---Nur nochmal ein paar
...
b. Natürlich hat Paolo korrekt gesagt, dass Ryanair die Vermittlungsprovision für die Versicherung einbehält. Und? Auch das ist ganz normal - wenn man während der Laufzeit einer Unfallversicherung keinen Unfall geltend machen konnte, dann wird einem der freundliche Versicherungsvermittler von nebenan auch nicht die Provision zurückgeben.
...
--- Ende Zitat ---
Na weil's schon so spät und mir grad langweilig ist, das hieße ja:
Fall 1.: Ich buche ein Boot zB bei MHM über Shannon Travel, zahle brav den vollen Betrag, und dann teilt mir MHM irgendwann mit, sie hätten nun kein Boot für mich und müssten daher de Buchung stornieren. Sie würden mir selbstverständlich die Bootsmiete erstatten, nicht aber Stevie's Provision. Das mit der Begründung, ich hätte ich ja auch über einen anderen Reisevernstalter oder auch direkt bei MHM buchen können ...
Hahaha...
Fall 2.: Ich vermiete meine Veranstaltungshalle an ein Hochzeitspaar und vermittele (gegen Provision natürlich) einen Fremdcaterer fürs Essen. Der Kunde zahlt im voraus meine Miete und auch das Essen.
Dann sage ich dem Kunden irgendwann nachträglich ab, zähle dem Kunden die Miete und die Vorauszahlung fürs Essen zurück, behalte aber meine Provision furs Catering ein, mit der Begründung, der Kunde hätte ja selbst einen Caterer beauftragen oder sogar selbst kochen können!
Hahaha...
Fall 3.: Sorry, aber jetzt bin ich doch müde, muss heia ...
Nix für ungut
Paolo
Stevie:
--- Zitat von: paolo am 27.08.2012, 01:11 ---Fall 1.: Ich buche ein Boot zB bei MHM über Shannon Travel, zahle brav den vollen Betrag, und dann teilt mir MHM irgendwann mit, sie hätten nun kein Boot für mich und müssten daher de Buchung stornieren. Sie würden mir selbstverständlich die Bootsmiete erstatten, nicht aber Stevie's Provision. Das mit der Begründung, ich hätte ich ja auch über einen anderen Reisevernstalter oder auch direkt bei MHM buchen können ...
--- Ende Zitat ---
Hi Paolo,
die Analogie passt aber nicht ganz! Wenn du bei uns ein Boot buchst und MHM später keines hätte, wären wir als Reiseveranstalter der einzige und voll haftende Vertragspartner. Daher würdest du auch dein komplettes Geld von uns zurück erhalten. Wenn du allerdings zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hättest (bei uns über die ELVIA Versicherung aka Allianz Global Assistance), würde die auch nichts erstatten. Weder die Prämie, noch die uns gezahlte Provision auf die Prämie. Nur weil der Reisevertrag gekündigt wird, gilt das noch nicht für eine zusätzlich bei einem Dritten abgeschlossene Versicherung.
Beim Beispiel "Boot nicht verfügbar" könnte man ggf. über Schadensersatzansprüche nachdenken, weil in einem solchen Fall jemand einen Fehler gemacht hat. Die vorgenannte Stornierung eines Linienfluges mehr als 14 Tage vor Reisebeginn ist jedoch kein derartiger Mangel.
Gruß Stevie
Bernd Biege:
Ich will ja nicht den grosses Stress hier heraufbeschwören, aber zu den konstruierten Beispielen oben fällt mir nur eines ein - "si tacuisses, philosophus mansisses".
paolo:
... bin aber kein Philosoph und halte es daher lieber mal ausnahmsweise mit Roberto Blanco: Ein bischen Spaß musch sein... dann ist die Welt voll Sonnenscheiiiin... :)
Bernd Groten:
wer übernimmt eigentlich die Mehrkosten für andere Flüge event. Hotelübernachtung oder Mehrkosten beim Transfer?
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