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Start tully bay, 10 tage
bádoir:
--- Zitat von: Frank & Steffi am 13.08.2013, 19:35 --- GB-Pfund aus NORDIRLAND sind nämlich außer dort nicht
offiziell gültig und nur mit viel gutem Willen der Bank rücktauschbar.
--- Ende Zitat ---
Das habe ich noch nie versucht, schließlich rechnet man damit, wiederzukommen.
Einmal machte sich die Bank meines verdienten Vertrauens aber die Mühe, für mich vor dem Urlaub extra NIP (Nordirische Pfund) aufzutreiben. OK, das war für mich nur eine "Stilfrage", aber ich fand das echt nett.
(Nein, das war keine Großbank, eher eine fürs Vol... :-X --- aber nun hätte ich um ein Haar Schleichwerbung gemacht.)
Grüße,
bádoir
Stevie:
--- Zitat von: Frank & Steffi am 13.08.2013, 19:35 ---GB-Pfund aus NORDIRLAND sind nämlich außer dort nicht
offiziell gültig und nur mit viel gutem Willen der Bank rücktauschbar.
--- Ende Zitat ---
Nicht ganz! England und Wales haben das Konstrukt des "gesetzlichen Zahlungsmittels". Das sind in England und Wales ausschließlich die Banknoten der Zentralbank "Bank of England". Diese rechtliche Besonderheit hat hauptsächlich Auswirkungen bei Verträgen und Darlehen, jedoch nicht im "Tagesgeschäft". Alle Banknoten aus England, Schottland, Wales und Nordirland sind trotzdem in allen Landesteilen gültige Zahlungsmittel. Allerdings kann jeder frei entscheiden, ob er die Scheine annimmt oder nicht, da es eben in Nordirland und Schottland kein "gesetzliches Zahlungsmittel" gibt. Man kann nordirische Banknoten aber z.B. in jeder englischen Bank 1:1 in englische Banknoten umtauschen. In Deutschland sollte jede Filliale einer Landeszentralbank die Scheine zurücktauschen. Am besten hebt man die Scheine einfach für die nächste Tour auf oder verwendet sie am Ende der Reise zum Auftanken des Bootes.
Gruß Stevie
Frank & Steffi:
--- Zitat von: Stevie am 13.08.2013, 21:21 ---Nicht ganz! ...
Gruß Stevie
--- Ende Zitat ---
??? ??? ... aber genau das habe ich doch geschrieben! -> nicht offiziell gültig...
und meine Hausbank ist halt keine Landeszentralbank, sondern eine kleine
Kreissparkassenfiliale auf dem Lande und die sind nicht verpflichtet, die Scheine
anzunehmen, haben das nur als Service gemacht, sonst hätte ich in die große große
Stadt fahren müssen und dort persönlich zur LZB gehen müssen. Also für mich ist das schon "viel guter Wille" 8) ;)
Und was den Rest anbelangt, das habe ich ja schon so geschrieben: Aufheben, wiederkommen, dann ausgeben...! ;D
Ich wollte halt nicht soooo fachchinesisch schreiben, der Link zu Tante Wiki hat scheinbar nicht funktioniert, da stünde es
dann in der Tat fast wortwörtlich so wie Du es dann "korrigiert" hast... ::)
Wikipedia: Nordirische Pfund Sterling
Schönen Abend und
viele Grüße
Frank
Stevie:
Hi Frank,
"nicht offiziell gültig" klingt so nach "Geld zweiter Klasse", bei dem man hoffen muss, das es überhaupt angenommen wird ;). Der Begriff "gesetzliches Zahlungsmittel" hat aber nichts mit der Gültigkeit zu tun. Deine Sparkasse ist auch nicht verpflichtet, normale (englische) britische Pfund oder irgendeine andere Fremdwährung zurückzunehmen, das ist alles nur Service.
Gruß Stevie
koffeinfrei:
So, ich wollte mich auch nochmal kurz melden, nachdem die meisten Fragen jetzt auch beantwortet sind.
Vielen vielen Dank für die vielen Tips und antworten, das hat uns sehr weitergeholfen !
Wir fiebern schon sehr dem urlaub auf dem boot entgegen(auch wenn wir "leider" vorher noch eine woche in kroatien sind ;D )
Die angelausrüstung ist fast komplett, die wichtigsten knoten schon gelernt, die proviantliste an CC geschickt!
Jetzt heißt es nur noch die letzten 3 arbeitswochen zu überstehen und dann ist endlich urlaub angesagt!
Nochmal vielen dank,
Nicolai
Und ja, ich schreibe nach dem urlaub einen reisebericht, vielleicht fällt auch das "eine oder andere" foto an!
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