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Boote und Vermieter => Bootstechnik => Thema gestartet von: Bernd Groten am 13.02.2008, 10:08

Titel: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Bernd Groten am 13.02.2008, 10:08
Hallo Zusammen,

gestern abend hatte ich Besuch von meinen Versicherungsverteter. Wir machen so jährlich einen Termin zum Thema:
Was hat sich geändert, gibt es neu AGB's etc.
Im Bereich der Privatenhaftpflichtversicherung wurde ein zusätzlicher Versicherungschutz bei dieser Versicherungsgesellschaft aufgenommen:

- gelegentlicher Gebrauch von fremder Motorboote/Jet-Ski (max. 5.Mio.Euro)

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Mietboote, wenn für die Nutzung der Boote kein Führerschein erforderlich ist.

Die Anpassung erhöht nicht den Versicherungsbeitrag, die Anpassung an die neue AGB muss jedoch schriftlich erfolgen.

Viele Grüße aus Solingen

Bernd
Titel: Re: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Anitram am 13.02.2008, 12:03
Hallo Bernd,

das ist ein guter Tipp, dem werde ich mal nachgehen.

Liebe Grüße,
Martina
Titel: Re: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Frank & Steffi am 13.02.2008, 12:17
Hallo Bernd,

Bei welcher Versicherungsgesellschaft bist Du denn mit Deiner Haftpflicht?
Würde mich interessieren, da ich dann bei meiner Versicherung bessere Argumente diesbezüglich hätte  ;) (... "wenn das bei XY geht, dann strengt Euch mal an"...)

Falls Du keine Werbung machen möchtest schick mir doch ´ne PN - aber ich denke, das würde noch andere
außer mich interessieren  8)

Schönen Tag
und Grüße aus Gablingen
Frank
Titel: Re: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Bernd Groten am 13.02.2008, 14:08
Hallo Frank,

habe die Versicherungsgesellschaft bezüglich Werbung nicht genannt.
Da ich aber dort nur Kunde bin, sehe ich eigentlich auch keine Probleme:

Debeka

Grüße aus Solingen

Bernd
Titel: Re: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Joerg 29 am 13.02.2008, 18:30
Hi,

habe gleich bei meiner Versicherung (Zürich-Gruppe) nachgefragt,
bei Ihnen gibt es sowas nicht. Schade , trotzdem vielen Dank für
diesen Tip.

Noch 73 Tage :) :) :)

Gruß Jörg
Titel: Re: Haftpflichtversicherung
Beitrag von: Tina am 02.04.2008, 12:19
- gelegentlicher Gebrauch von fremder Motorboote/Jet-Ski (max. 5.Mio.Euro)

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Mietboote, wenn für die Nutzung der Boote kein Führerschein erforderlich ist.

Die Anpassung erhöht nicht den Versicherungsbeitrag, die Anpassung an die neue AGB muss jedoch schriftlich erfolgen.

Danke für den Hinweis Bernd!

Allerdings ist das nur in der Top-Version der Debeka drin und nicht im Basis- oder Standardpaket. Insofern musste ich schon "upgraden". Wobei die Top-Variante auch noch andere Vorteile bietet und in der Familienversicherung nur ganze 2 € im Monat mehr kostet und damit immer noch unter 10 € monatlich liegt.

Da die AHB von 2008 aber diesen Passus nicht ausdrücklich erwähnt, hat meine Versicherungsvertreterin nach Rücksprache mit der Hauptverwaltung einen Zusatzantrag geschrieben, dass dieser Passus mit in die Versicherungspolice aufgenommen wird.

Lieben Gruß Tina

PS.: Kleine Ergänzung: Der Versicherungsschutz gilt nur für Fremdschäden und beim Führen fremder Motorboote, für die kein Führerschein notwendig ist.