Shannon-Forum

Autor Thema: Schweizer Segelschein in deutschen SBF-Binnen umschreiben lassen?  (Gelesen 9858 mal)

Offline kerry

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Hallo,

Ich habe einen Schweizer Segelschein (Klasse D).  Ist dieser Segelschein in Deutschland gültig bzw. ist es nötig, ihn umzuschreiben auf den deutschen SBF-Binnen? Welcher Klasse des SBF-Binnen würde das entsprechen? (Unter Segel, unter Motor, unter Motor und Segel?)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Kerry

Hubi

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Hallo Kerry,

Dein Schiffsführerpatent D ist ein in der Schweiz national gültiger Führerschein für Segelfahrzeuge mit mehr als 12m² Segelfläche, der neben dem Bodensee auch in anderen Seen gültig ist. Somit entspräche er dem deutschen Sportbootführerschein Binnen unter Segel. "Wir" Deutsche müssen für den Bodensee einen eigenen Führerschein, das Bodenseepatent machen, welches wiederum auf Antrag in den deutschen SBF Binnen umgeschrieben werden kann. Wollen "wir" ohne Bodenseepatent auf den See, können wir uns (mit SBF Binnen) bei den zuständigen Landratsämtern ein für kurze Zeit gültiges "Urlaubspatent" ausstellen lassen.
In der Regel gilt immer die Führerscheinregelung, die sich aus der Nationalität des Inhabers ergibt, er sollte somit in Deutschland anerkannt werden, schließlich werden ja auch die deutschen Führerscheine beim Chartern im Ausland anerkannt, sofern dort Pflicht besteht.

Gruß Frank  

Offline Willi

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Hallo Kerry, Hallo Hubi,

Hubi deine  Antwort ist zum Teil richtig. Für den SBF muss Kerry auch den Schein =Kategorie A vorweisen, denn der SBF (Sportbootführerschein Binnen) betrifft Motorboote ab 4,41 KW  (>6PS). Siehe die Vorrausetzung:

Bodenseeschifferpatent
Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonder- prüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.
Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.
Dein Segelschein ist also gültig, aber soweit ich Kerry verstanden habe möchte er seinen Schein in SFB  (Unter Segel und Motor) umschreiben lassen, dazu muss er auch Kategorie= A besitzen/machen (unter Motor und Segel). Auch nachzulesen unter:
http://www.dmyv.de/fuehrerschein/fscheine.html

Viele Grüße vom untersten Niederrhein
Willi

« Letzte Änderung: 02.08.2005, 15:07 von Kai »
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Hubi

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Hallo Kai,

jaja, die Mobo-Fahrer. Den SBF Binnen gibt’s nicht nur für Antriebsmaschine (und mit dem Zusatz Segel), sondern in den Ausprägungen
-   unter Segel
-   unter Motor
-   unter Motor und Segel
Für den Segelteil gilt als Mindestalter 14 Jahre, für den Teil mit Motor, egal in welcher Ausprägung ob nur Motor oder auch mit Segel sind es 16 Jahre. Die Teile mit Einschränkung können separat erworben werden und später individuell ergänzt.
Da Segeln allein, dann vielleicht sogar noch mit der Jolle unter der Würde der Deutschen-Motoryacht-Verbandsbuben ist, haben sie das mit dem Segeln schlicht unterschlagen.
Ich lag also richtig in der Aussage, dass Kerrys Patent D dem deutschen SBF Binnen unter Segel entspricht und in diesen umgeschrieben werden kann. Wenn Kerry nur diesen will, braucht er wohl das Patent A nicht zu machen.  
Lässt man nur das Patent A umschreiben, hat man demzufolge auch nur den SBF Binnen unter Motor.
Umschreiben lohnt dann, wenn es darum geht, auf deutschen Binnengewässern jenseits des Bodensees ein (Segel)Boot zu chartern ohne mit dem Vercharterer über die Anerkennung von nichtdeutschen Befähigungsnachweisen diskutieren zu müssen, was er zwar tun müsste, aber wohl oftmals nicht besser weiß.
Es sei denn, Kerry will mit einem Surfbrett nach Berlin.  

Gruß Frank  

Offline Willi

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Hallo Kai,
-   unter Segel
-   unter Motor
-   unter Motor und Segel
Gruß Frank  
Hallo Hubi, Kerry,
Hubi hat natürlich Recht, seine Antwort ist komplett richtig, ich korrigiere mich,
-   unter Segel = D
-   unter Motor = A
-   unter Motor und Segel D+A
sorry, warum so kompliziert wenn es so einfach ist.

Gruß Willi
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Hubi

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Hallo Jungs,

jetzt würde mich aber noch interessieren, wozu man das Bodenseepatent A erst ab 6 PS braucht. Beim SBF sind es 5. Also handelt ein Deutscher mit 5,5 PS ohne Führerschein auf dem bayrischen Teil des Bodensees legal, verlegt er sein Boot zu einem anderen bayrischen See fährt er ohne Führerschein.
Alte Schweizer/Ösi-Historie?

Gruß Frank

Offline Willi

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Hallo Hubi,
habe Info vom DMYV, die 1PS zwischen dem SBF und dem Bodenseepatent sind der Unterschied die im Schifffahrtsrecht der Länder so festgelegt wurden, da der Bodensee hauptsächlich als Gewässer für Berufsschifffahrt angesehen wurde/wird, ebenso wie der Rhein. Wenn du als Deutscher den SBF Binnen ob mit oder Segel irgendwo in Deutschland gemacht hast, kannst du einen Schein für 4 Wochen beantragen. Wenn du z.B. nach Bayern umziehst und den Bodensee dauernd befahren möchtest, musst du das Bodenseepatent erwerben, das heißt SFB neumachen.
Ich habe da eine andere Erklärung:
Die 1PS brauchst du am Bodensee damit du gegen die starke Strömung ankämpfen kannst und nicht den Rheinfall bei Schaffhausen runterfällst. ;D ;D ;D
Das ist der Komplizissimus des deutschen Rechts, wo jeder innerhalb den Ländern noch seine eigene Suppe kocht. >:(
Viele Grüße vom untersten rechten Niederrhein
Willi

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Offline kerry

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten :)
Ich finde es schonmal schön, dass ich meinen Schein in den SBF-Binnen unter Segel umschreiben lassen kann, wobei es natürlich noch schöner wäre, wenn ich den SBF-Binnen unter Motor und Segel bekommen könnte, da ich in der Schweiz ja auch eine Segelyacht mit Motorantrieb fahren darf. Aber da sind wohl die Bestimmungen unterschiedlich.
Da ich jetzt momentan überlege, auch den See-Schein zu machen, könnte ich mir den SBF-Binnen unter Motor ausstellen lassen, wenn ich den SBF-See mache? Ich habe zwar irgendwo gelesen, dass der SBF-See nicht für Binnen gilt, aber wenn ich schon den SBF-Binnen unter Segel habe, hätte ich doch damit meine Kenntnis der Binnenregeln nachgewiesen? Oder sehe ich das zu einfach für die deutsche Bürokratie? ;)

Viele Grüße,

Kerry

Offline ukmueller

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Hallo Kerry,

ich mach Dir einen Vorschlag: Zieh zu uns nach Amerika, da kannste alle Patente an die Wand nagel und einfach mal so anfangen zu segeln oder zu powern.  Und Dein Name passt hier schon, wir haben in Massachusetts einen Senator der so heisst, kennt Ihr glaub ich, der ist 1999 zum Praesidenten gewaehlt worden.   Und segeln tut er auch.

Hab ich jetzt nur mal so zum Spass gesagt, das mit dem auswandern.  Ich hoffe, dass jetzt keine hitzige Diskussion ueber die Vorzuege / Nachteile verschiedener Standorte / Nationen losgeht, sonst muss ich nochmal auswandern.

beste Gruesse in die Schweiz.
Uve
....and may I die in Ireland.

Hubi

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Hallo Kerry, hallo Uve,

offiziell braucht Ihr für’s Segeln in Deutschland (außer Berlin) keinen Schein. Auch nicht, wenn Euer Segelboot einen Motor mit weniger als 5 PS ab. Erst ab den 5 PS braucht Ihr den SBF Binnen UNTER MOTOR !!! oder den SBF See. Je nachdem welches Revier Ihr befährt. Das ist wie mit dem Fernseher und der GEZ. Sobald vorhanden (Motor/Fernseher) muß der Schein da sein/gezahlt werden, egal ob man das Teil benutzt oder nicht. Der SBF unter Segel ist nichts anderes als ein Nachweis, dass Ihr was vom Segeln verstehen solltet.
Wer beide SBF (Binnen unter Motor und See) machen will, dem sei geraten, erst den SBF See zu machen. Denn der Praxisteil des SBF See wird für den SBF Binnen (unter Motor) anerkannt, umgekehrt nicht. Warum das so ist, wissen wohl nur die Verbandsfuzzies und das zuständige Bundesministerium, die das ausgeheckt haben.
Also Kerry, mach den SBF See, lass Dir dann das D-Patent in den SBF Binnen unter Segel umschreiben und Du musst dann nur noch den Theorieteil (Fragebogen) für den SBF Binnen unter Motor machen, dann hast Du alles (deutsche) zusammen. Es gibt einen Fragenkomplex, der sich speziell mit Motorantrieb auf Sportbooten befasst und deshalb weder vom allgemeinen Fragenteil noch von dem mit den Segelthemen abgedeckt wird.
Mit dem A-Patent in der Tasche müsstest Du die komplette SBF-See-Prüfung machen, hättest aber das Bodenseepatent komplett.  
Ich glaube, das wichtigste an den Führerscheinen (für die Urheber) sind aber die Prüfungs-, Ausstell- und Umschreibgebühren, die kassiert werden können.

Gruß Frank

Offline mwahl

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ach...ihr deutschen und schweizer kollegen, ihr habts gegenüber österreichern mit den Bootscheinen ja eh leicht....bei uns treiben sie das noch ne Spur härter :/

Da kannste ein 10m Patent machen und wenn dein Boot über 10 m hat, is das 20 m Patent fällig...natürlich für Motorboote, Segelscheine auch alle extra und am Bodensee dürfen wie damit auch nich fahren ;(

am liebsten würd ich den SBF Binnen in Deutschland machen und mir hier das 20m Patent ersparen, da es weit weniger stressig wäre, aber geht ja leider nicht ;(