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Schweizer Segelschein in deutschen SBF-Binnen umschreiben lassen?

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kerry:
Hallo,

Ich habe einen Schweizer Segelschein (Klasse D).  Ist dieser Segelschein in Deutschland gültig bzw. ist es nötig, ihn umzuschreiben auf den deutschen SBF-Binnen? Welcher Klasse des SBF-Binnen würde das entsprechen? (Unter Segel, unter Motor, unter Motor und Segel?)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Kerry

Hubi:
Hallo Kerry,

Dein Schiffsführerpatent D ist ein in der Schweiz national gültiger Führerschein für Segelfahrzeuge mit mehr als 12m² Segelfläche, der neben dem Bodensee auch in anderen Seen gültig ist. Somit entspräche er dem deutschen Sportbootführerschein Binnen unter Segel. "Wir" Deutsche müssen für den Bodensee einen eigenen Führerschein, das Bodenseepatent machen, welches wiederum auf Antrag in den deutschen SBF Binnen umgeschrieben werden kann. Wollen "wir" ohne Bodenseepatent auf den See, können wir uns (mit SBF Binnen) bei den zuständigen Landratsämtern ein für kurze Zeit gültiges "Urlaubspatent" ausstellen lassen.
In der Regel gilt immer die Führerscheinregelung, die sich aus der Nationalität des Inhabers ergibt, er sollte somit in Deutschland anerkannt werden, schließlich werden ja auch die deutschen Führerscheine beim Chartern im Ausland anerkannt, sofern dort Pflicht besteht.

Gruß Frank  

Willi:
Hallo Kerry, Hallo Hubi,

Hubi deine  Antwort ist zum Teil richtig. Für den SBF muss Kerry auch den Schein =Kategorie A vorweisen, denn der SBF (Sportbootführerschein Binnen) betrifft Motorboote ab 4,41 KW  (>6PS). Siehe die Vorrausetzung:

Bodenseeschifferpatent
Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonder- prüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.
Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.
Dein Segelschein ist also gültig, aber soweit ich Kerry verstanden habe möchte er seinen Schein in SFB  (Unter Segel und Motor) umschreiben lassen, dazu muss er auch Kategorie= A besitzen/machen (unter Motor und Segel). Auch nachzulesen unter:
http://www.dmyv.de/fuehrerschein/fscheine.html

Viele Grüße vom untersten Niederrhein
Willi

Hubi:
Hallo Kai,

jaja, die Mobo-Fahrer. Den SBF Binnen gibt’s nicht nur für Antriebsmaschine (und mit dem Zusatz Segel), sondern in den Ausprägungen
-   unter Segel
-   unter Motor
-   unter Motor und Segel
Für den Segelteil gilt als Mindestalter 14 Jahre, für den Teil mit Motor, egal in welcher Ausprägung ob nur Motor oder auch mit Segel sind es 16 Jahre. Die Teile mit Einschränkung können separat erworben werden und später individuell ergänzt.
Da Segeln allein, dann vielleicht sogar noch mit der Jolle unter der Würde der Deutschen-Motoryacht-Verbandsbuben ist, haben sie das mit dem Segeln schlicht unterschlagen.
Ich lag also richtig in der Aussage, dass Kerrys Patent D dem deutschen SBF Binnen unter Segel entspricht und in diesen umgeschrieben werden kann. Wenn Kerry nur diesen will, braucht er wohl das Patent A nicht zu machen.  
Lässt man nur das Patent A umschreiben, hat man demzufolge auch nur den SBF Binnen unter Motor.
Umschreiben lohnt dann, wenn es darum geht, auf deutschen Binnengewässern jenseits des Bodensees ein (Segel)Boot zu chartern ohne mit dem Vercharterer über die Anerkennung von nichtdeutschen Befähigungsnachweisen diskutieren zu müssen, was er zwar tun müsste, aber wohl oftmals nicht besser weiß.
Es sei denn, Kerry will mit einem Surfbrett nach Berlin.  

Gruß Frank  

Willi:

--- Zitat von: Hubi am 02.08.2005, 12:49 ---Hallo Kai,
-   unter Segel
-   unter Motor
-   unter Motor und Segel
Gruß Frank  

--- Ende Zitat ---
Hallo Hubi, Kerry,
Hubi hat natürlich Recht, seine Antwort ist komplett richtig, ich korrigiere mich,
-   unter Segel = D
-   unter Motor = A
-   unter Motor und Segel D+A
sorry, warum so kompliziert wenn es so einfach ist.

Gruß Willi

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