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Anzahl der Skipper
Norbert V:
Hallo docstra,
es kommt darauf an, welches Boot Du gemietest hast.
Umformer hies bei uns (Linssen), daß die Geräte an Bord
teilweise damit betrieben wurden.
Ich hatte meinen eigenen Umformer dabei, der einwandfrei
funktioniert hat.
Allerdings brauchten wir einen spez. Adapter für die 12 Volt
Steckdosen an Bord.
Hatte aber die Marina zur Verfügung.
Viel Spass in MeckPom
Norbert V
Stevie:
--- Zitat von: docstra am 28.07.2007, 18:14 ---Ich habe in der zwischenzeit beim ADAC nachgefragt, aber selbst die können keine verbindliche Auskunft darüber geben, wer fahren darf und wer nicht.
Na ja, man wird sehen.
--- Ende Zitat ---
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist da eigentlich eindeutig. Der Schiffsführer darf einen Rudergänger bestimmen, der min. 16 Jahre als sein muss. So wurde es mir auch während der Charterschein-Einweisung bei Locaboat erklärt. Der Schiffsführer muss lediglich an Bord sein und natürlich Lage sein das Schiff zu führen. Also dürfen weder Rudergänger noch Schiffsführer z.B. betrunken sein (in D gilt 0,5 Promille auf dem Wasser!).
Hier die relevanten Auszüge aus dem Text:
§ 1.02 Schiffsführer
1. Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muss unter der Führung einer hierfür geeigneten Person stehen. Diese wird als "Schiffsführer" bezeichnet. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt.
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
[...]
3. Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, sind insoweit auch für die Befolgung der Bestimmungen dieser Verordnung und der im Rahmen des § 1.22 erlassenen Verordnungen und Anordnungen vorübergehender Art verantwortlich.
§ 1.09 Besetzung des Ruders
1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.
2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine.
3. Zur sicheren Steuerung des Fahrzeugs muss der Rudergänger in der Lage sein, alle im Steuerstand ankommenden Informationen und Weisungen zu empfangen oder von dort ausgehende Informationen und Weisungen zu geben. Insbesondere muss er alle Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben. Ist keine ausreichend freie Sicht möglich, kann dies durch ein optisches Hilfsmittel ausgeglichen werden, das in einem ausreichenden Blickfeld ein klares und unverzerrtes Bild liefert.
4. Soweit es besondere Umstände erfordern, muss zur Unterrichtung des Rudergängers ein Ausguck aufgestellt werden.
Danach folgen noch Ausnahmen, wann der Rudergänger sogar nur 12 Jahre alt sein muss.
Die komplette Fassung kann man unter http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/index.html nachlesen!
Gruß Stevie
docstra:
Mensch danke Stevie,
diese Antwort hilft mir wirklich weiter!
Diese Art von Antwort hätte ich mir eigentlich auch vom ADAC erwünscht, die sollten doch diese Gesetzestexte auch kennen!
Gruß
docstra
Stevie:
Hi docstra,
wenn du mal nach "Schiffsführer, Rudergänger" googelst, finden sich noch jede Menge anderer Quellen dazu! Unverständlich, dass der ADAC dazu nichts sagen konnte.
Zum Thema "Bootfahren in Deutschland" gibt es auch eine interessante Broschüre vom Bundesministerium für Verkehr: "Sicherheit auf dem Wasser - Leitfaden für Wassersportler". Bestellung oder PDF-Download unter http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1913/Publikationen/dokument.htm
Gruß Stevie
docstra:
Hallo und danke an alle, die mich mit Informationen versorgt haben!
Bin nun seit vorgestern wieder zurück und muss sagen, es war einfach klasse!
Die Hausboot-Yacht war super, Neubau 2007, 230 Volt gab es immer durch den 1700 Watt-Umformer (zwei extra Batterien, werden durch die Lichtmaschine oder nachts mit Landstrom geladen).
12 Volt-Anschluss für das GPS war am Führerstand auch vorhanden, Bug- und Heckstrahlruder und Echolot ebenfalls.
Die Einweisung war ganz gut und ausführlich, wir sagten dem Einweiser, wir würden gerne zu zweit das Boot steuern.
Er meinte, dies sei kein Problem und wir durften beide das An- und Ablegen üben.
Die Landschaft ist traumhaft, man findet immer wieder einsame Buchten zum Ankern und schwimmen, die Leute an den Schleusen und beim Anlegen nett und hilfsbereit.
Das Schleusen dauerte manchmal recht lange, da viel Gedränge herrschte (bis 1,5 Stunden), aber man hat ja Urlaub!
Viele Grüße
docstra
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