... vielleicht mal die AGB der Vermieter lesen?
Habe ich letzte Nacht mal bei 2 Vermietern gemacht.
Hier zum Beispiel
http://www.waveline.ie/ger/terms.htm finde ich nichts darüber, ob eine Versicherung für die Boote existiert, sondern nur die Höhe meiner Kaution, die ich mal als maximale Haftung meinerseits ansehe. Wer nun den eventuellen restlichen Schaden trägt, bleibt meiner Ansicht nach offen.
Anders hier:
http://www.cruise-ireland.com/conditions_of_hire/ Da steht nun explizit, dass es eine Versicherung gibt, die Schäden bis maximal von €3.173.445 abdeckt.
Auch in den SHANNON NAVIGATION BYE–LAWS, 1992 finde ich nichts über eine Versicherungspflicht für Boote.
Aber … eigentlich muss es den Mieter ja auch nicht interessieren, ob der Vermieter seine Boote versichert oder der Meinung ist, das – doch sehr geringe – Risiko eines Totalschadens, durch die gesparten Prämien auffangen zu können. Der weitaus größte Teil der verursachten Schäden liegt ja vermutlich im Bereich der Kautionshöhe.
Schieben wir das also mal zur Seite.
Trotzdem ergeben sich aus dem Thema interessante Fragen. Wenn ich im Folgenden Svens AGB zitiere, liegt das ausschließlich daran, dass die in meiner Muttersprache zur Verfügung steht.
4. Kaution
Je nach Boot wird eine Kaution von 600 erhoben, die Sie Bar oder per Kreditkarte (Eurocard/Visa) vor Antritt der Kreuzfahrt hinterlegen. Wenn der Kreuzer, die Ausrüstungsgegenstände oder das Beiboot vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben werden, und an Dritten kein Schaden verursacht wurde, wird die Kaution zurückerstattet.
Damit ist eigentlich klar, dass der Mieter nur bis maximal €600 haftet. Immer? In Deutschland wird ja vielfach nach „leicht fahrlässig“, „grob fahrlässig“ und „vorsätzlich“ unterschieden.
Ich habe mich irgendwann mal auf der BOOT mit einem Makler für internationale Bootsversicherungen unterhalten, und mich am Ende dieser Unterhaltung gefragt, warum man sein Boot überhaupt versichert, weil ich auf nahezu jede Möglichkeit nur zu hören bekam „nur fahrlässig, da müssen Sie nicht zahlen, also auch nicht die Versicherung“.
Nehmen wir mal Tinas Beispiel “alte Oma fällt von Steg, weil ich zu schnell vorbeigerauscht bin und so ähnlich.“ Könnte man einfach abhaken, indem man sagt, wenn jemand so schnell am Steg vorbei rauscht, kann eh keiner mehr das Boot identifizieren. Fahrerflucht, Strafverfolgung…denke ich wieder zu deutsch?
Anderer Fall: Zwei Boote stoßen zusammen. Unwahrscheinlich , aber durchaus nicht unmöglich. Zum Beispiel unter einer Brücke, weil einer der Beiden die Vorfahrtsregeln vergessen hat, der Andere aber auf seiner Vorfahrt besteht.
Lasst mich dann noch ein ganz böses Beispiel annehmen. Der Mieter, Typ cholerischer Anfänger, der vielleicht auch noch gern und viel trinkt, kommt mit seinem Cruiser überhaupt nicht klar. Er steigert sich in seinen Zorn, vergisst irgendwann auch noch den Rest seines Anstands und setzt den Kahn in voller Absicht auf irgendwelche Felsen. Eigentlich Vorsatz, aber: Schlagartig ernüchtert wird er die Absicht kaum zugeben. Was bleibt? Grobe Fahrlässigkeit? Und wer zahlt?
Wenn man weiterspinnt, könnte man sicher noch tausend andere Beispiele finden, von eben leichter Fahrlässigkeit bis Vorsatz.
Aber ab und zu muss ich auch arbeiten. Also: Lange Rede, kurze Frage: Gibt es den Fall, dass sich der Vermieter, bzw. seine Versicherung weigern kann, den Schaden zu begleichen?
Grüße und einen schönen Tag
Bine