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Bootsführerschein
Dirk:
So genau weiß ich das auch noch nicht, ist aber glaube ich so wie mit den Nebelscheinwerfern an deutschen Autos.
Wenn sie dran sind müssen sie funktionieren und du brauchst einen "Befähigungsnachweis" zum Einschalten ;D
Spass beiseite,
für die Binnenschifffahrt muss man das UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrt (UBI) haben, für Seefunk im Küstenbereich (12-sm-Zone) ist dann das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) nötig.
Wenn ein Boot eine UKW-Anlage hat muss zumindest eine Person das entsprechende Zeugnis haben, unabhängig davon ob man das Sprechfunkgerät einschaltet oder nicht.
Franz:
So wie ich es gelernt habe,muß in Deutschland das Funkgerät sogar ausgebaut werden,wenn der Bootsführer kein entsprechendes Funkzeugnis besitzt.
Gruß und Handbreit
Franz
Dirk:
Für alle die es interessiert, hier geht die Suche los ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Funkbetriebszeugnis_(Schifffahrt)
Stevie:
Das Böse daran ist, dass das Fehlen des entsprechenden Funkzeugnisses ab 01.10.2007 in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Bußgeld belegt wird! Das heißt im Prinzip brauchen alle Charterer auf Booten mit Funkgerät (=praktisch alle Segelyachten im See- und Küstenbereich) zukünftig ein SRC!
Gruß Stevie
Pike:
Das SRC ist in Irland Vorraussetzung zur Prüfungszulassung für den CEVNI-Schein. Und ich glaube in Deutschland auch, oder ? Bin gespannt was die sich da für eine Ausnahmelösung für Mietboote einfallen lassen - und das machen sie bestimmt ;)
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